NÖ: Landesstipendien - Windhag-Stipendium für besondere Studienleistungen
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Diplomarbeit oder Diplomprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg
- Masterarbeit oder Masterprüfungszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg
- Dissertation oder Abschlusszeugnis des PhD-/Doktoratsstudiums mit ausgezeichnetem Erfolg
Hinweis:
Bachelorarbeit, Bachelorprüfung bzw. „Bachelordiplom", DiplomandInnenseminararbeit und außerordentliche Studien (z. B. an der Donau-Universität Krems) mit ausgezeichnetem Erfolg werden nicht gefördert.
Voraussetzungen
Die AntragstellerInnen müssen
- ordentliche StudentInnen sein,
- bedürftig sein,
- österreichische Pädagogische Hochschulen, die Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik, (Privat-) Universitäten, Fachhochschulen oder Musikkonservatorien besuchen,
- eine besondere Studienleistung aufweisen (Abschlussarbeit oder Abschlusszeugnis mit ausgezeichnetem Erfolg),
- die österreichische Staatsbürgerschaft haben,
- ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
Die detaillierten Fördervoraussetzungen sind in den Förderrichtlinien enthalten.
Was wird gefördert?
Ein Stipendium kann pro Person nur einmal gewährt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Konto bei einem inländischen Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt gegeben wurde.
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie unter https://www.noel.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/NOe_Sozialstipendien.html
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Kontakt
Abteilung Finanzen
Landhausplatz 1, Haus 4
3109 St. Pölten
Bearbeitende Stelle der Abteilung Finanzen:
Büro der Stiftungsverwaltung
Landskrongasse 5/X
1010 Wien
E-Mail: stiftungsverwaltung@noel.gv.at
Hr. Andreas Stadler, Tel: 02742/9005-13194
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