NÖ: Landesstipendien - NÖ Stipendien im Bereich Medizin/Gesundheit - KL-Stipendien

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Studierende der Karl Landsteiner Privatuniversität. 

Voraussetzungen

1) KL Sozialstipendium: 

  • Eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich seit mindestens 3 Jahren zum Zeitpunkt der Antragstellung; für erstmalige Antragstellungen, die vor dem Wintersemester 2022/23 erfolgten, ist eine Wohnsitzmeldung seit mindestens 1 Jahr erforderlich.
  • Soziale Förderwürdigkeit 
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer
  • Nachweis des Studienerfolgs (30 ECTS-Punkte pro Studienjahr)
  • Einhaltung der Zuverdienst-Grenze (Zuverdienstgrenze für das Kalenderjahr 2024 € 16.455,-)
  • Erststudium - es darf vor dem Studienbeginn an der KL noch kein anderes Studium abgeschlossen worden sein!
  • Höchstalter bei Studienbeginn: 35 Jahre
  • Das zu berücksichtigende Brutto-Jahres-Gesamteinkommen darf die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten:

1) Allein unterhaltspflichtiger Elternteil (z.Bsp. weil der 2. Elternteil verstorben ist oder aus anderen Gründen keine Unterhaltspflicht gegeben ist: € 56.000,00

2) Beide unterhaltspflichtigen Elternteile (auch wenn die Elternteile NICHT im gemeinsamen Haushalt leben) inklusive der studierenden Person: € 69.500,00

3) Für jedes weitere Kind der unterhaltspflichtigen Eltern, für das Unterhalt geleistet werden muss (Geschwister, Halbgeschwister) erhöhen sich die Höchstgrenzen um € 13.500,00

Alle weiteren Details und Kriterien finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

2) KL Leistungsstipendien:

  • Herausragende Studienleistungen im Rahmen eines ordentlichen Studiums an der KLPU
  • Einhaltung der Mindeststudiendauer

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

3) NÖ Sonderprämie Medizin:

Absolvent*innen der Studienrichtung Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften (KL), die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind.

Die NÖ Sonderprämie Medizin steht allen in Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätigen Absolvent*innen der KL offen, unabhängig von einem vormaligen Stipendienbezug.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Studienabschluss im Fach Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität
  • Ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

4) KL Kreditzuschuss:

  • Absolvent*innen der Studienrichtung Humanmedizin an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften, die nach Abschluss des Studiums an einer Krankenanstalt in der Rechtsträgerschaft des Landes Niederösterreich oder im niedergelassenen Bereich des Landes Niederösterreich als Arzt/Ärztin tätig sind und
  • die im Laufe ihres Studiums mindestens ein KL Sozial- oder Leistungsstipendium des Landes NÖ bezogen haben und
  • die während ihrer Studienzeit ein marktkonformes Darlehen aufgenommen haben, dessen Laufzeit nach Beschäftigungsbeginn in Niederösterreich noch mindestens sechs Jahre beträgt.

Der KL Kreditzuschuss wird künftig durch die NÖ Sonderprämie Medizin ersetzt, steht jedoch jenen Absolvent*innen offen, die bis einschließlich Studienjahr 2018/19 ihr Studium an der Karl Landsteiner Privatuniversität für Gesundheitswissenschaften begonnen haben und die nach dem Abschluss ihres Studiums die Kriterien für den KL Kreditzuschuss erfüllen.

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.


Was wird gefördert?

1) KL Sozialstipendien: Semesterstudiengebühren

2) KL Leistungsstipendien: Jahresstudiengebühren

3+4) NÖ Sonderprämie Medizin / KL Kreditzuschuss: Jahresstudiengebühren für bis zu 6 Jahre.


Wie hoch ist die Förderung?

1) KL Sozialstipendien:
  • Für Studierende der Medizin: bis zu 80 % der Semesterstudiengebühren

  • Für Studierende der Psychologie: bis zu 25 % der Semesterstudiengebühren

2) KL Leistungsstipendien:

  • Bis zu 20% der im betreffenden Studienjahr geleisteten Jahresstudiengebühren.

    Die Vergabe von Sozialstipendium und Leistungsstipendium schließen einander nicht aus: Pro Studienjahr können bis zu zwei Sozialstipendien und ein Leistungsstipendium vergeben werden.

3) NÖ Sonderprämie Medizin: 

  • Rückvergütung von bis zu 20% der tatsächlich geleisteten Jahresstudiengebühren; die Höhe wird auf Basis der geleisteten Studiengebühren berechnet.

4) KL Kreditzuschuss:

  • Wenn der Differenzbetrag zwischen Studiengebühr und erhaltenem Stipendium mit einem marktkonformen Darlehen finanziert wurde, fördert das Land NÖ bis zu 75 % der nicht durch ein Stipendium gedeckten Jahres-Studiengebühren, jedoch maximal € 5.250,-/Jahr für bis zu sechs Jahre. Zur Berechnung werden die tatsächlich entrichteten Studiengebühren herangezogen.

Vorgehensweise und wichtige Termine

1) KL Sozialstipendien:

Nächste Einreichfrist für das Wintersemester 2024: 01.09. bis 31.12.2024

Bitte stellen Sie auf jeden Fall Ihren Antrag in der o.a. Einreichfrist - Nachreichungen zu Anträgen sind auch nach Ende dieser Frist jederzeit möglich!

Die Anträge sind online zu stellen unter https://www.noe-stipendien.at/stipendien/kl-sozialstipendium/

Erforderliche Unterlagen für den Förderantrag:

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Meldebestätigung mit historischem Meldeverlauf (die durchgehende Wohnsitzmeldung in NÖ seit mindestens 3 Jahren muss lückenlos auf der Meldebestätigung ersichtlich sein). Das behördliche Ausstellungsdatum der Meldebestätigung darf zum Zeitpunkt der Antrags-Einreichung nicht älter als 14 Tage sein. Alte Meldezettel oder Meldebestätigungen mit älterem Ausstellungsdatum werden nicht akzeptiert!
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung
  • Studienblatt bzw. Studienbestätigung
  • Einzahlungsbestätigung über die Semester-Studiengebühr
  • Aktueller Studienerfolgsnachweis (außer im ersten Semester)
  • Alle für die Errechnung des aktuellen Familieneinkommens erforderlichen Einkommenssteuer-Bescheide und/oder Arbeitnehmerveranlagungen
  • Aktuelle Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe (nur erforderlich, wenn die studierende Person unterhaltsberechtigte Geschwister/Halbgeschwister hat)
  • Versicherungsdatenauszug (nur für Selbsterhalter!)
  • Falls vorhanden: Studienbeihilfenbescheid

2) KL Leistungsstipendien:

Einreichfrist: Für Leistungen, die im Studienjahr 2023/24 erbracht wurden: 01.11. - 30.11.2024

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Sie für den Erhalt eines Leistungsbeurteilungsdokumentes einen Antrag auf Leistungsbeurteilung bei der KL Universität stellen müssen (Frist: 01.-31.10.2024)!

Den detaillierten Ablauf zum Erhalt Ihrer Leistungsbeurteilung finden Sie im Infopool in OpenCampus. Für Fragen zur Leistungsbeurteilung wenden Sie sich bitte an das Study Service der KL Universität.

Die Anträge sind online zu stellen unter https://www.noe-stipendien.at/stipendien/kl-leistungsstipendium/

Erforderliche Unterlagen für den Förderantrag:

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung bzw. Bescheid über den erfolgreichen Studienabschluss
  • Studienblatt bzw. Studienbestätigung
  • Bestätigung über die Einzahlung der Jahres-Studiengebühr (WINTER- und SOMMERSEMESTER) - Bitte laden Sie keine Rechnungen hoch (Rechnungen sind keine Einzahlungsbestätigungen!)
  • Leistungsbeurteilungsdokument (erstellt durch die Karl Landsteiner Privatuniversität)

Pro Studienjahr kann ein Leistungsstipendium-Förderantrag eingereicht werden. Die KL Stipendien werden grundsätzlich nur für den Zeitraum der jeweiligen Mindeststudiendauer vergeben (Ausnahmen bilden Beurlaubungen oder sonstige begründete Unterbrechungen).

3) NÖ Sonderprämie Medizin:

Einreichmöglichkeit: Ganzjährig - rückwirkend für das vorangegangene Dienstjahr (mind. 12 Monate Dienst erforderlich)

Die Anträge sind online zu stellen unter https://www.noe-stipendien.at/stipendien/noe-sonderpraemie-medizin/

Erforderliche Unterlagen für den Förderantrag:

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Bestätigung des Dienstgebers über die ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich für die vergangenen 12 Monate vor Antragstellung
  • Bestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss an der KL
  • Bestätigung über die entrichteten Studiengebühren (ausgestellt von der KL Privatuniversität)

4) KL Kreditzuschuss:

Einreichmöglichkeit: Ganzjährig - rückwirkend für das vorangegangene Dienstjahr (mind. 12 Monate Dienst erforderlich)

Die Anträge sind online zu stellen unter: https://www.noe-stipendien.at/stipendien/kl-kreditzuschuss/

Erforderliche Unterlagen für den Förderantrag:

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis)
  • Bestätigung des Dienstgebers über die ärztliche Tätigkeit in Niederösterreich in den vergangenen 12 Monaten vor Antragstellung;
  • Bestätigung über den erfolgreichen Studienabschluss der Studienrichtung Humanmedizin an der KL Privatuniversität
  • Bestätigung über die entrichteten Studiengebühren (ausgestellt von der KL Privatuniversität)
  • Bestätigung des Kreditinstituts über das zum Zweck der Finanzierung des Studiums von dem/der Studierenden oder deren Erziehungsberechtigten aufgenommene Darlehen und Nachweis, dass die Summe der Rückzahlungen zumindest die Höhe des Zuschusses (max. € 5.250,-) übersteigt.
  • Aktuell datierte Bestätigung des Kreditinstitutes über die noch aushaftende Darlehenssumme

Was Sie noch interessieren könnte

Weitere Informationen, die Förderrichtlinien und die Online-Anträge für die KL-Stipendien finden Sie hier:

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Kontakt

Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H.
Hypogasse 1, 1. OG
A-3100 St. Pölten


Tel.: +43 2742 27570 26
E-Mail: stipendien@gff-noe.at


Zuletzt bestätigt

Zuletzt überprüft und aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 09.10.2024.

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