Projekt „Du kannst was“ - Von der Hilfskraft zur Fachkraft – Kärnten
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Personen ohne österreichischen Berufsabschluss (z. B. ohne Lehrabschluss)
- MigrantInnen ohne Anerkennung ihres im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlusses
- Personen mit ausreichend Kenntnissen und Fähigkeiten in einem in der Berufsliste angeführten Beruf
Voraussetzungen
- Mindestalter: 22 Jahre
- Keine abgeschlossene Berufsausbildung oder
- Mindestens 5-jährige praktische Erfahrung im Beruf oder
- Keinen Berufsabschluss oder nicht mehr im gelernten Beruf tätig, oder
- Erlernter Beruf im Herkunftsland wird in Österreich nicht anerkannt.
Was wird gefördert?
Berufsabschlüsse durch Anerkennung von informell bzw. non-formal erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten.
Gefördert wird sowohl die Kompetenzfeststellung als auch die gezielte Aus- und Weiterbildung zum Berufsabschluss (Lehrabschluss).
Folgende Berufsabschlüsse sind derzeit möglich:
- Einzelhandelskaufmann/-frau
- Restaurantfachmann/-frau
Wie hoch ist die Förderung?
Die Teilnahme am Erstgespräch und an den Kursen ist kostenlos.
Vorgehensweise und wichtige Termine
In vier Schritten zum Lehrabschluss:
- Schritt 1 - Erstgespräch: Informieren Sie sich in der AK Bildungsabteilung bei einem unverbindlichen Erstgespräch über Ihre Chancen auf dem Weg zum Lehrabschluss.
- Schritt 2 - Kenntnisse checken: Auf Basis Ihrer bisherigen Berufserfahrungen werden Ihre konkreten Kenntnisse festgestellt. Es wird ein Kompetenz-Check mit Hilfe Ihrer mitgebrachten Nachweise durchgeführt.
- Schritt 3 - Gezielt weiterbilden: Erwerben Sie die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten durch gezielte Weiterbildung. Die Kurse können berufsbegleitend besucht werden und finden hauptsächlich am Abend statt. Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos.
- Schritt 4 - Weiterbildungserfolg feststellen: Stellen Sie Ihren Weiterbildungserfolg in einem zweiten Qualifikations-Check bei der Lehrstelle unter Beweis und nehmen Sie Ihr Lehrabschlusszeugnis in Empfang.
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Das Projekt "Du kannst was" wird aus Mitteln der Arbeiternehmerförderung des Landes Kärnten, der Wirtschaftskammer Kärnten und der Arbeiterkammer Kärnten finanziert.
"Du kannst was" wird auch in Burgenland, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg angeboten.
Kontakt
Arbeiterkammer Kärnten
Abteilung Bildung, Jugend und Kultur
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 477-1002
E-Mail: bildung@akktn.at
Abteilung Bildung, Jugend und Kultur
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: 050 477-1002
E-Mail: bildung@akktn.at
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden zuletzt am 10/2024 mit der Webseite des Fördergebers abgeglichen.
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