Schulungsbeihilfe für Beschäftigte in COVID-19-Kurzarbeit
Für wen ist die Förderung gedacht?
Dabei sind Arbeitnehmende in COVID-19-Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen von Ausfallstunden teilnehmen, förderbar.
Lehrlinge: Die Abwicklung der Förderung für Schulungen von Lehrlingen in Kurzarbeit erfolgt durch die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer Österreich. Informationen dazu erhalten Sie unter Förderungen Lehre - WKO.at oder bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer in Ihrer Region.
Voraussetzungen
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden. Die Auswahl der Kurse erfolgt durch das Unternehmen.
Das Begehren ist vor Kursbeginn mit einem vollständigen Angebot des Veranstaltenden (inklusive Kursinhalten, Kurszeiten und Kurskosten) einzubringen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn der gewählte Kurs als arbeitsmarktpolitisch sinnvoll einzustufen ist.
Was wird gefördert?
Förderbare Kosten sind
- Kursgebühren (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen), die von externen Schulungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden,
- Honorare von externen Trainer_innen (beispielsweise bei unternehmensintern organisierten Kursen).
Nicht förderbar ist die Teilnahme an
- ordentlichen Studien und postgradualen Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongressen und Symposien
- reinen Produktschulungen
- nicht arbeitsmarktorientierten Schulungen (wie Hobbykursen)
- Schulungen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln (wie einfache Einschulungen an Maschinen)
- Schulungen mit einer Dauer von weniger als 16 Kursstunden
- Individualcoachings
Eine Kombination der Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Covid-19-Kurzarbeit mit anderen Beihilfen des AMS ist nicht möglich, d. h. eine Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, eine Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse oder eine Aus- und Weiterbildungsbeihilfe für den gleichen Zeitraum ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Schulungskostenbeihilfe kann für Kurse während des Kurzarbeitszeitraums gewährt werden, längstens jedoch bis 30.06.2023. Für Kurse, die über den Kurzarbeitszeitraum hinausgehen, werden die Kosten nach Kalendertagen anteilig berechnet.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Eine Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit steht immer in Zusammenhang mit der Kurzarbeitsbeihilfe, in der die Mitarbeitenden abgerechnet wird.
- In diesem Zeitraum müssen auch der Kursbeginn bzw. ein Teil des Kurses liegen.
- Die Schulungskostenbeihilfe ist vor Kursbeginn zu beantragen.
Die dafür erforderliche Projektnummer der Kurzarbeitsbeihilfe erhalten Sie per eAMS-Konto mit der Nachricht „Rückmeldung zum KUA-Begehren". Sobald Ihnen die Projektnummer der entsprechenden Kurzarbeitsbeihilfe zur Verfügung steht, beantragen Sie bitte unverzüglich die Schulungskostenbeihilfe für Ihre Mitarbeitenden und wahren damit die Frist.
Übermitteln Sie gemeinsam mit dem Begehren für jeden Kurs ein Kursangebot mit folgenden Angaben:
- Kursinhalt
- Anzahl der Kursstunden (mindestens 16)
- Kurskosten (mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Prozent oder exklusive Umsatzsteuer; bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben erfolgt die Angabe netto)
- Kursdauer (Beginn- und Endedatum)
- Kurszeiten/Stundenplan (Wochentage und Uhrzeit von Beginn und Ende)
Die Schulungskostenbeihilfe endet spätestens mit dem Ende der jeweiligen Kurzarbeitsbeihilfe.
- Unterbrechungen zwischen zwei Kurzarbeitsbeihilfen unterbrechen auch die Schulungskostenbeihilfe.
- Kursteile, die in einen späteren Zeitraum fallen, können – bei Verlängerung der Kurzarbeit – in ein weiteres Begehren aufgenommen werden.
Für Zeiträume, die über ein Kurzarbeitsprojekt der Übergangsphase (welche bislang bis 31.12.2022 befristet war) hinausgehen, kann für die verbleibende Kursdauer ein neues Begehren gestellt werden, sofern auch für diesen Zeitraum ein Kurzarbeitsprojekt beantragt wird.
Was Sie noch interessieren könnte
- Die Abrechnung kann im Fall mehrerer Kurse erst nach Ende des letzten Kurses erfolgen.
- Bei Kursverschiebungen müssen die Abrechnungsunterlagen die Daten des tatsächlichen Beginns und Endes beinhalten.
Kontakt
Informationen zur Förderung auf der AMS Website.
Zuletzt bestätigt
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