Schulungszuschlag Neu (früher Bildungsbonus)

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Personen, die beim AMS gemeldet sind und Arbeitslosengeld beziehen, gibt es diesen Schulungszuschlag, wenn sie an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen.

Voraussetzungen

Für beim AMS gemeldete Personen (mit allfälligem Leistungsanspruch der Arbeitslosenversicherung (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) vor Beginn der Maßnahme).


Was wird gefördert?

Gefördert werden Nach- und Umschulungen sowie Aus- und Weiterbildungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.


Wie hoch ist die Förderung?

Je nach Dauer der Aus- bzw. Weiterbildung und, ob ein allfälliger Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung besteht, erhalten Sie unterschieldich hohe Schulungszuschläge:
  • 75 EUR pro Monat erhalten Sie, unabhängig von der Dauer der Bildungsmaßnahme
  • 224 EUR pro Monat erhalten Sie, wenn eine Schulung länger als 4 Monate dauert
  • 374 EUR pro Monat erhakteb Sie, wenn die Bildungsmaßnahme mindestens 365 Tagen dauert

Vorgehensweise und wichtige Termine


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt am 5. März 2024 auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft geprüft.

Alle Angaben ohne Gewähr