Tirol:Tiroler Bildungsförderung - Fachkräfteförderung

Für wen ist die Förderung gedacht?

Fördernehmer/innen können sein:
  1. Personen, die vom AMS Tirol ein Fachkräftestipendium erhalten.

Die genauen Begriffsdefinitionen finden Sie in der Rahmenrichtlinie und in der Förderrichtlinie.


Voraussetzungen

Personen, die eine Ausbildungsbeihilfe oder/und Bildungsgeld update erhalten, kann für diese Ausbildung keine Fachkräfteförderung zuerkannt werden.


Was wird gefördert?

Es werden Kosten für Ausbildungen gefördert, für die ein Fachkräftestipendium des AMS Tirol gewährt wird.
Nähere Details finden Sie im Informationsblatt des AMS


Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Mehrfachzuschuss gewährt.

Die Förderung beträgt 60% der Kurskosten, maximal € 4.800,--.
Es werden 50% nach Förderzusage und 50% nach Absolvierung der Maßnahme ausbezahlt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Förderanträge sind mit dem dafür vorgesehenen online-Formular unter www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung elektronisch spätestens 2 Wochen nach Gewährung des Fachkräftestipendiums bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Arbeitsmarktförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.

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1. Antrag
Förderanträge sind spätestens 2 Wochen nach Gewährung des Fachkräftestipendiums elektronisch mittels online-Formular unter www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung bei der Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Arbeitsmarktförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung einzureichen.

2. Unterlagen
Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:

a) Nachweis über die Gewährung des Fachkräftestipendiums,
b) Bestätigung des Bildungsinstitutes über die Höhe der Ausbildungskosten,
c) Nachweis über die Bezahlung der Ausbildungskosten, sofern bereits vorhanden.

Die Förderstelle kann im Einzelfall noch zusätzliche erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern oder auf für die Beurteilung nicht erforderliche Unterlagen verzichten. Unvollständige Förderansuchen können nach erfolglosem Verstreichen einer schriftlich zu setzenden Nachfrist abgelehnt werden.

3. Förderentscheidung
a) Die Prüfung der einzelnen Förderanträge erfolgt durch die Abteilung Gesellschaft und Arbeit, Arbeitsmarktförderung des Amtes der Tiroler Landesregierung.

b) Die Förderentscheidung obliegt dem zuständigen Mitglied der Landesregierung.

4. Auszahlung
Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt in zwei Teilbeträgen.

a) Der erste Teilbetrag in Höhe von 50 % der zugesagten Fördersumme wird nach Erteilung der Förderzusage ausbezahlt.
b) Der zweite Teilbetrag in Höhe von 50 % der zugesagten Fördersumme wird nach Absolvierung der Ausbildung bei Vorlage folgender Nachweise ausbezahlt:
   • Bestätigung über den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung
   • Nachweis über die Bezahlung der Ausbildungskosten
   • Nachweise über zwischenzeitig gewährte Unterstützungen anderer Förderstellen

Diese Nachweise sind spätestens drei Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme unaufgefordert vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage kann die Förderzusage hinsichtlich dieses Teilbetrages widerrufen und der Förderakt außer Evidenz genommen werden.

Darüber hinaus behält sich das Land Tirol bei Einstellung und/oder Rückforderung des Fachkräftestipendiums durch das AMS die Rückforderung einer aus dem Titel der Fachkräfteförderung gewährten oder zugesagten Leistung vor.


Kontakt

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Gesellschaft und Arbeit
Arbeitsmarktförderung
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
Tel.: 0512 508-7871
E-Mail: ga.arbeit@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung 

Zuletzt bestätigt

Zuletzt geprüft am 30.9.2021

Alle Angaben ohne Gewähr