Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Schüler*innen, die eine der folgenden Schulen besuchen: 
  • allgemein bildende höhere Schule, oder
  • berufsbildende mittlere und höhere Schule (nicht anspruchsberechtigt:
    land- und forstwirtschaftliche Fachschulen oder Forstfachschulen), 
  • höhere Anstalt der Lehrer*innen- und Erzieher*innenbildung, oder
  • höhere land- und forstwirtschaftliche Schule, oder
  • Bundesinstitut für Sozialarbeit, oder
  • Praxisschule, die einer Pädagogischen Hochschule eingegliedert ist.

Voraussetzungen

  • österreichische*r Staatsbürger*in oder
  • Staatsbürger*in von Vertragsparteien des Übereinkommens zur Schaffung des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) bzw. Staatsbürger*in von Vertragsparteien des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft oder
  • Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention, Asylwerber*innen oder Schüler*innen mit sonstiger Staatsangehörigkeit oder staatenlose SchülerInnen - Voraussetzung ist aber, dass zumindest ein Elternteil in Österreich mindestens fünf Jahre hindurch einkommenssteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte
  • Bedürftigkeit - Ob der*die Schüler*in bedürftig ist, wird nach den Bestimmungen des Schülerbeihilfengesetzes beurteilt. (Ausschlaggebend für die Beurteilung der Bedürftigkeit sind das Einkommen, der Familienstand sowie die Familiengröße des*der Schüler*in, der Eltern,des*r Ehepartner*in oder des*r eingetragenen Partner*in.)

Was wird gefördert?

Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995, z.B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen

Unterstützt werden nur Schulveranstaltungen, die insgesamt mindestens 5 Tage dauern.

Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z.B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage usw.) können nicht finanziell unterstützt werden.


Wie hoch ist die Förderung?

Nach den im Schülerbeihilfengesetz festgelegten Regeln wird berechnet, ob die Bedürftigkeit des*der Schüler*in gegeben ist.

Je nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Familiengröße von Schüler*in, Eltern, Ehepartner*in oder eingetragenem*r Partner*in wird eine Unterstützung gewährt bis zu EUR 242€;  max. aber in der Höhe des von dem*der Leiter*in der Schulveranstaltung festgesetzten Kostenbeitrags.

Eine Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner der AK Oberösterreich. Wenn sich nach Ihren Angaben hier eine Beihilfe errechnet, dann ist wahrscheinlich auch die Bedürftigkeit gegeben, die für die finanzielle Unterstützung für eine Schulveranstaltung erforderlich ist.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen sollte vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung gestellt werden.

Letzter Termin für die Einreichung von Anträgen ist der 30. April des jeweiligen Schuljahres.


Was Sie noch interessieren könnte

Formulare, mit denen eine finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, sind kostenlos in der Schuldirektion erhältlich und können auch über den Online-Ratgeber des BMBWF heruntergeladen werden.


Den Formularen liegt ein Merkblatt bei, in dem Anleitungen zum Ausfüllen des Formulares gegeben werden. Weiters sind dort auch die Dokumente angeführt, welche dem Antrag anzuschließen sind.

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag über schuelerbeihilfen.at mittels eines Onlineantragsformulars zu stellen.


Wichtiger Hinweis:
Wird der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gleichzeitig mit einem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe gestellt, ist das Formular SUA (rosa) zu verwenden und dem Antrag auf Schul- und Heimbeihilfe beizulegen.

Wird nur ein Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen gestellt, ist das Formular SUB (blau) zu verwenden.


Fragen zur Verwendung des richtigen Formulares und zur Antragstellung können an die Schuldirektion gerichtet werden.

Das BMBWF bietet einen Online-Ratgeber an.
Dieser Online Ratgeber für Schülerbeihilfen führt Sie zum richtigen Formular, das Sie gleich downloaden, ausfüllen und von der Schule bestätigen lassen können.
Es werden keine Onlineanträge durchgeführt, sondern mit Ihnen gemeinsam die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen geprüft. Die soziale Bedürftigkeit muss nachgewiesen werden.
Nach Bestätigung durch die Schule bringen Sie den Antrag samt den erforderlichen Nachweisen bitte vor dem 30. April des laufenden Schuljahres bei der zuständigen Beihilfenbehörde ein.


Genaue Informationen finden Sie auch unter https://www.bmbwf.gv.at/schulen/befoe/schuelerunterstuetzung.html.


Kontakt

Der Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen muss i.d.R. bei der zuständigen Bildungsdirektion gestellt werden.

Besucht der*die Schüler*in eine allgemein bildende höhere Schule, eine berufsbildende mittlere und höhere Schule oder eine höhere Anstalt der Lehrer*innen und Erzieher*innenbildung, ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.

Nur für folgende Schulen bzw. Anstalten ist das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, 1010 Wien, Minoritenplatz 5, Telefon: +43(1)53120-0 zuständig:

Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
Höhere Bundeslehr-und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien XIII, Grünbergstraße 24
Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule eingegliedert sind


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden vom Fördergebenden zuletzt am 19.08.2021 bestätigt und am 30.01.2023 mit den Informationen auf der Website des Fördergebenden abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr