Kurszuschuss der GPF - Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Für wen ist die Förderung gedacht?
Mitglieder der Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Voraussetzungen
- Mindestens 6 Monate Mitgliedschaft bei Kursbeginn
- Nachweis des Kursbesuches nach Abschluss des Kurses (Einreichfrist 6 Monate)
- eine firmenmäßig gezeichnete Kurs-Rechnung ( inkl. USt. bzw . MWSt. und UID-Nr. )
Kurse bei ÖGB, AK, Volkshochschulen, BFI und WIFI können auch ohne Angabe der USt. bzw. MWSt. und ohne Anführung der UID-Nr. akzeptiert werden.
Was wird gefördert?
Berufsorientierte Weiterbildung
Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 % der Kursgebühren (bis zu einem Höchstbetrag, der direkt bei der Gewerkschaft angefragt werden muss). Die Förderung erfolgt im Nachhinein auf das im Formular angegebene Konto.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Einreichfrist: 6 Monate nach Kursende
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Kontakt
GPF - Gewerkschaft der Post- und Fernmeldebediensteten
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien
01/53444-49240 Berger Liane
01/53444-49450 Jöbstl Stefanie
E-Mail bildung@gpf.at
Zuletzt bestätigt
Die Informationen wurden zuletzt am 03.02.2021 vom Fördergeber bestätigt und aktualisiert.
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