Bildungsförderung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD)

Für wen ist die Förderung gedacht?

Für Mitglieder der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) für Dienstprüfungen sowie Kurse und Ausbildungen in engerem beruflichen Sinn nach Abschluss sämtlicher dazugehöriger Module.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die gewerkschaftliche Bildungsförderung ist die aufrechte Mitgliedschaft und die Beitragswahrheit. Der Bildungsförderungsbeitrag wird ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft zu 50%, nach 6 Monaten zu 100% gewährt. Der Zeitpunkt des Ansuchens muss innerhalb der Mitgliedschaft liegen. Die Förderung wird nach Abschluss der Ausbildung gewährt. Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss möglich.


Was wird gefördert?

  • Grundausbildungen bzw. Dienstprüfungskurse.
  • Kurse, Aus- und Weiterbildungen, sowie (Fach-)Hochschullehrgänge zum Zweck der beruflichen Weiterentwicklung, die nicht durch Dienstgeber vorgeschrieben oder nicht von der GÖD bzw. dem ÖGB kostenfrei angeboten wurden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • bis zu 120 EUR im Jahr für nach Dauer bemessene Aus- und Fortbildungen
  • 90 EUR pro Regelstudienjahr für nach ECTS bemessene Abschlüsse
  • 180 EUR einmalig für Studienbereichtigungsprüfung/Berufs- oder ExternistInnen-Reifeprüfung
  • 75 EUR pro Ausbildungsjahr während aufrechter Mitgliedschaft bei positivem Abschluss einer Lehre oder Krankenpflegeschule

Kontakt

Eine Antragstellung ist bis längstens ein Jahr nach Abschluss möglich. Bitte verwenden Sie beim Ansuchen um Bildungsförderung das entsprechende Formblatt. Sie können dieses beim Bildungsreferat des GÖD anfordern oder auf der Seite der GÖD downloaden.

 

GÖD - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7
1010 Wien
Tel.: 01/ 53454 368 oder 369
Fax: 01/53451 207
E-Mail: goed.bildung@goed.at

 


Zuletzt bestätigt

Die Informationen wurden am 15.12.2022 vom Fördergeber überprüft. Am 18.10.2023 abgeglichen mit der Website des Fördergebers.

Alle Angaben ohne Gewähr