NÖ: AK Niederösterreich Bildungsbonus - spezial, Schwerpunkt: Zweiter Bildungsweg
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Mitglieder der AK Niederösterreich
- Gefördert wird die Absolvierung von Vorbereitungskursen/-lehrgängen
- für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung,
- für den Besuch eines Aufbaulehrganges,
- auf die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung,
- für eine FH-Zulassungsprüfung oder
- die zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer Fachhochschule berechtigen.
- Der Kurs muss mind. 10 Übungseinheiten aufweisen bzw. bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung 30 Übungseinheiten. Die Ausbildung muss an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z.B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.), einer Bildungseinrichtung, die aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen bescheidmäßig eingerichtet ist oder wenn ein Auftrag öffentlicher Stellen gegeben ist, stattfinden.
Voraussetzungen
- AK Niederösterreich-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- Der Vorbereitungskurs muss mind. 10 Übungseinheiten aufweisen bzw. bei der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung 30 Übungseinheiten und an einer anerkannten/zertifizierten Bildungseinrichtung (z.B. Ö-Cert, cert NÖ, Wien Cert etc.) stattgefunden haben oder an jener Bildungseinrichtung (FH, HTL etc.) absolviert worden sein, an der dann die weitere Ausbildung stattfindet.
- Die Kosten für den Vorbereitungskurs waren selbst zu tragen.
- Ein Vorbereitungslehrgang, der zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule berechtigt, kann nur unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden:
- Es handelt sich nicht um einen Vorbereitungskurs für eine Aufnahmeprüfung.
- Durch die Ablegung des Vorbereitungslehrganges muss eine Aufnahme als ordentliche*r Schüler*in eines Aufbaulehrgangs, Kollegs oder als ordentlicheR StudierendeR einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule möglich sein. Die AK Niederösterreich behält sich das Recht vor, in diesem Fall eine ausdrückliche Bestätigung einzuholen.
Was wird gefördert?
Angefallene Kurskosten, die selbst zu tragen waren. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigung (z.B. Internat, Wohnheim o.ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z.B. Kopierbeiträge, Literatur etc.).
Wie hoch ist die Förderung?
• Berufsreifeprüfung: €150 pro positiv absolviertem Modul bzw. bis max. €600
• Studienberechtigungsprüfung: 50 % der Kurskosten bis €100 pro positiv absolviertem Modul bzw. max. €500
• FH-Zulassungsprüfungen: 50 % der Kurskosten bis €150 pro positiv absolviertem Modul bzw. max. €500
• Vorbereitungslehrgang der zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, Pädagogischen Hochschule oder Fachhochschule berechtigt: 50 % der Kurskosten bis max. €500
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Kurs muss innerhalb der Förderperiode (01.09.2024 - 31.08.2027) abgeschlossen worden sein.
Der Antrag ist unter Beigabe aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bezirksstelle abzugeben oder postalisch an folgende Adresse zu übermitteln:
AK Niederösterreich
z.Hd. Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
Was Sie noch interessieren könnte
Außerordentliche Lehrabschlussprüfung: http://noe.arbeiterkammer.at/aolap
Berufsreifeprüfung: http://noe.arbeiterkammer.at/berufsreife
Vorbereitungskurse für FH/Kolleg/Aufbaulehrgang & Studienberechtigung: http://noe.arbeiterkammer.at/lehrgang
Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.
Kontakt
z.Hd. Abt. LB/ Ref. EB
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten
E-Mail-Adresse: bildungsbonus@aknoe.at
Homepage: noe.arbeiterkammer.at/akbeihilfen
Telefonnummer: Bildungsbeihilfen 05 7171-29000 (Mo-Do 8-16 und Fr 8-14 Uhr)
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