Stmk: AK Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
Für wen ist die Förderung gedacht?
StudentInnen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark, die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule studieren.
Sie/Er selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der AK Steiermark sein.
Sie/Er selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der AK Steiermark sein.
Voraussetzungen
Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen die an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums erstellt und bereits approbiert wurden.
Was wird gefördert?
Folgende Themenbereiche kommen z. B. für eine Förderung durch die AK in Frage:
- Arbeits- und Sozialrecht
- Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt...)
- Vereinbarkeit Beruf und Familie
- Frauen und Gleichstellungsthemen
- Wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmerbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Kommunalwirtschaft, regionale Wirtschaft, Verkehr, Pendler...)
- Konsumentenschutz, Konsumentenerziehung, Verschuldung privater Haushalte
- Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Schulversuche, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik
- Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen
- Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit und Gesundheit
- Zusammenhänge zwischen Entwicklung, Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf
- Gesundheit, Pflege und Betreuung
Wie hoch ist die Förderung?
Bachelorarbeiten, Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen von € 200, bis zu € 750
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die nächste Förderrunde startet am 1.1.2025
Was Sie noch interessieren könnte
Das Ansuchen muss enthalten:
- Gebundenes Exemplar der Arbeit
- Beurteilung der Arbeit.
- Abstract (1 bis max. 5 Seiten)
- Kurzes Antragsschreiben mit Hinweis auf die thematische Relevanz der AK
- Tabellarischer Lebenslauf
- Zusammenfassung der Arbeit (max. 70 Worte) in elektronischer Form
- Foto der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in elektronischer Form
- bei Mitgliedschaft der Lebensgefährtin bzw. des Lebensgefährten zur AK Steiermark:
Meldezettel von beiden Personen
Kontakt
AK-Steiermark, Abteilung Bildung, Jugend und Betriebssport,
Hans-Resel-G. 8-14, 8020 Graz
Mag. Thomas Hraba
Tel: 05/7799-2366
Hans-Resel-G. 8-14, 8020 Graz
Mag. Thomas Hraba
Tel: 05/7799-2366
Eveline Goigner
Tel: 05/7799-2355
E-Mail:bildungsbeihilfen@akstmk.at
Zuletzt bestätigt
Letzte Überprüfung am 11.10.2024
Alle Angaben ohne Gewähr