Stmk: AK Schulbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Die Arbeiterkammer Steiermark unterstützt Arbeitnehmer/innen und deren Kinder mit geringem Familieneinkommen.

Voraussetzungen

Als Einkommmensgrenze gilt die Einkommensgrenze der SchülerInnenbeihilfe des Bundes.
https://www.schulbeihilfenrechner.at/schulbeihilfen.htm

Weitere Details zur Anspruchsberechtigung entnehmen Sie den Richtlinien auf der AK-Website.


Was wird gefördert?

Gefördert wird der Schulbesuch an öffentlichen Schulen oder privaten Schulen mit Öffentlichkeitsrecht ab der 9. Schulstufe.
Es gelten für die 9. Schulstufe und ab der 10. Schulstufe unterschiedliche Regelungen. Die Details dazu und eine genauere Auflistung der Schultypen finden Sie in den Richtlinien auf der AK-Website (siehe Link ganz unten).


Wie hoch ist die Förderung?

Die Beihilfe beträgt 250€ pro Schuljahr.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Anträge für das Schuljahr 2023/24 können ab 15. Oktober 2023 angefordert bzw. eingereicht werden. Der Antrag muss ausnahmslos bis spätestens 31. März 2024 bei der AK einlangen.

 


Was Sie noch interessieren könnte

Stellen Sie zuerst den Antrag für die staatliche Schulbeihilfe. Sobald Sie den Bescheid über die Gewährung der staatlichen Beihilfe erhalten haben, übermitteln Sie diesen mit dem vollständig ausgefüllten Antragsformular von der AK-Website (siehe Link ganz unten).
Falls kein Bescheid Vorhanden ist kann die Schulbeihilfe auch direkt beantragt werden. In diesem Fall sind weitere Unterlagen bei der Antragstellung notwendig.

Kontakt

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz

E-Mail: bildungsbeihilfen@akstmk.at

Eveline Goigner: 05-7799-2355

Daniela Poglits: 05-7799-2351

 

 

https://stmk.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/bildunsgfoerderungen/Schulbeihilfe.html


Zuletzt bestätigt

Letzte Überprüfung am 22.9.2023

Alle Angaben ohne Gewähr