Bildungsscheck der AK – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Alle rund 375.000 steirischen AK-Mitglieder bekommen den 80-Euro-Bildungs-Scheck und können ihn für ihre persönliche Weiterbildung einlösen.
Der Bildungsscheck kann aber auch an den Ehepartner/die Ehepartnerin oder den Lebensgefährten/die Lebensgefährtin sowie an die Kinder, die Kinderbeihilfe beziehen, weitergegeben werden.
Voraussetzungen
Sie sind Mitglied der AK Steiermark.
Was wird gefördert?
Fortbildungen bei der steirischen Volkshochschule (VHS) und beim steirischen Berufsförderungsinstitut (bfi).
Bei der VHS können Sie den 80-Euro-Bildungs-Scheck für alle EDV-Kurse, für alle Sprachkurse, für alle persönlichkeitsbildenden Kurse sowie für Gesundheitskurse einlösen.
In den Programmen von VHS und bfi sind alle anrechenbare Kurse extra kennzeichnet.
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Zum Einlösen des Bildungs-Schecks müssen Sie während der Einschreibzeiten persönlich zu Ihrer örtlichen Volkshochschule oder zum bfi kommen oder schicken ihn mit der Post.
VHS: Vom Vollpreis des ausgewählten Kurses werden 80 Euro abgezogen. Für alle weiteren Kurse gibt es für ACard-Besitzer 20% Ermäßigung.
bfi: Für ACard-Besitzer gibt es für alle Kurse 5% Ermäßigung. Zusätzlich kann auch der 80-Euro-Bildungsscheck eingelöst werden.
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Kontakt
Tel: 05 7799-5000
Kurse sind abrufbar unter:
https://www.vhsstmk.at/
BFI:
Tel: 05 7270
Kurse sind abrufbar unter:
https://www.bfi-stmk.at/
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