Vlbg: Bildungszuschuss: Berufsreifeprüfung bzw. Studienberechtigungsprüfung
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Hauptwohnsitz in Vorarlberg
- Antragsstellende:r bezieht keine Pension
Voraussetzungen
- kostenpflichtige Kurse für die Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung absolvieren / absolvierten und diese erfolgreich abschließen
Wie hoch ist die Förderung?
Bei erfolgreicher Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfung vor Vollendung des 25. Lebensjahres beträgt die pauschale Förderung Euro 2.100,-, für Personen, die beim positiven Abschluss älter als 25 Jahre sind, Euro 1.200,-.
Was Sie noch interessieren könnte
- Das Ansuchen ist bei der Arbeiterkammer unter Verwendung des aufgelegten Formulars schriftlich einzubringen
- Das Förderungsansuchen kann nach Ausbildungsbeginn eingereicht werden. Die Einreichefrist endet drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme
- Download unter http://www.bildungszuschuss.at
- Förderung von Land Vorarlberg, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und AMS Österreich
Kontakt
Arbeiterkammer Vorarlberg
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info(at)bildungszuschuss.at
Internet: www.bildungszuschuss.at
"Bildungszuschuss"
Widnau 2-4, 6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200, Fax: 050/258-4201
E-mail: info(at)bildungszuschuss.at
Internet: www.bildungszuschuss.at
Zuletzt bestätigt
Zuletzt aktualisiert im Oktober 2023
Alle Angaben ohne Gewähr