NÖ BONUS: Semesterticket - Gutschein
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Studierende mit Hauptwohnsitz in NÖ, die als ordentliche HörerInnen an einer
- Öffentlichen Universität
- Privatuniversität
- Fachhochschule oder
- PädagogischenHochschule
inskribiert sind, erhalten vom Land NÖ und den NÖ Gemeinden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn für die Fahrten zum oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird.
Die Antragstellung muss vor Vollendung des 26. Lebensjahres erfolgen.
Die Richtlinien zur Förderung finden Sie hier: https://www.noel.gv.at/noe/Jugend/NOe_Bonus-Semesterticket_Richtlinie_.pdf
Was wird gefördert?
Fahrtkostenzuschuss zu anfallenden Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Überweisung auf das bekannt gegebene Bankkonto oder mittels Barauszahlung. Eine Barauszahlung kann in einem der beiden Bürgerbüros erfolgen. Sollte dies durch einen/eine VertreterIn erfolgen, ist eine Vollmacht mitzubringen (Ausnahme bei Mutter, Vater, EhepartnerIn). Ein Musterformular für eine Vollmacht finden Sie unter den weiterführenden Links.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Für das Sommersemester 2021 kann zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 31. August 2021 ein Antrag gestellt werden.
Die Antragstellung muss vor Vollendung des 26. Lebensjahres und jeweils mittels Online-Antrag erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.noel.gv.at/noe/Jugend/foerd_Semesterticket.html
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Kontakt
Abteilung Soziales und Generationenförderung (GS5)
Landhausplatz 1 - Haus 14
3109 St. Pölten
E-Mail: semesterticket@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 9005
Fax: 02742 9005 16220
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