NÖ: Schülerbeihilfe

Für wen ist die Förderung gedacht?

Schüler der 5. bis 8. Schulstufe, sofern sie eine allgemein bildende höhere Schule (AHS) besuchen, Schüler der 9. Schulstufe, sofern sie eine allgemein bildende höhere Schule oder eine Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik besuchen und nicht in einem Schülerheim untergebracht sind;

Schüler der 1. bis 8. Schulstufe einer allgemein bildenden Pflichtschule, die eine besondere Ausbildung vermittelt und die Unterbringung in einem Heim erforderlich macht.

Schüler der 1. bis 9. Schulstufe, die aufgrund der extremen örtlichen Lage ihres Wohnsitzes und der weiten Streuung keinen Schulbus benützen können. Eine Bestätigung der Gemeinde ist vorzulegen.

-> zuständig ist das Amt der NÖ Landesregierung

 

SchülerInnen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe

-> zuständig ist die Bildungsdirektion für Niederösterreich oder das Bundesministerium für Bildung  


Voraussetzungen

Die Schülerin/der Schüler muss

  • österreichische/r StaatsbürgerIn oder EU-BürgerIn sein
  • den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben
  • einen guten Schulerfolg aufweisen (dieser ist gegeben, wenn der Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis 2,80 nicht übersteigt und keine Note 5 aufscheint) und ein einwandfreies Verhalten an den Tag legen
  • sozial bedürftig sein (Kriterien sind das Familieneinkommen und die Familiengröße). Die Bedürftigkeit ist als gegeben anzusehen, wenn das Nettoeinkommen der Eltern oder sonstiger Unterhaltspflichtiger € 1.000,- (ohne Familienbeihilfe) monatlich nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für ein zweites und jedes weitere Kind um € 150,- pro Monat. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, wie z. B. getrennter Haushalt der Unterhaltspflichtigen, Kinderreichtum, kann über diese Höchstgrenze hinausgegangen werden.

SchülerInnen, die nicht EU-BürgerInnen oder die staatenlos sind und deren Eltern in Österreich mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren sowie in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben, werden österreichischen StaatsbürgerInnen bzw. EU-BürgerInnen gleich-gehalten.

 


Was wird gefördert?

Beihilfe für den Besuch der angegebenen Schultypen/-stufen

 


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Anzahl der insgesamt bewilligten Anträge.

Vorgehensweise und wichtige Termine

Antragsformulare müssen bis Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Schulen eingebracht werden.

Das Antragsformular liegt in den Schulen auf bzw. kann über folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.noel.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/schuelerbeihilfe_v1.1.pdf

Dem Antrag beizulegen sind:
  • das letzte Jahresabschlusszeugnis,
  • Gehaltsnachweise,
  • Schulbestätigung und
  • Bestätigung der Gemeinde am Formular

 


Was Sie noch interessieren könnte

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie unter: http://www.noel.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/Foerd_Schuelerbeihilfe.html

Die Richtlinien zur Förderung finden Sie unter http://www.noel.gv.at/noe/Stipendien-Beihilfen/RichtlinienSchuelerbeihilfe.pdf

 

Nutzen Sie auch das kostenlose Angebot der Bildungs- & Berufsberatung NÖ um sich über weitere Förderungen bzw. Aus- und Weiterbildungen zu informieren.


Kontakt

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen

Tor zum Landhaus, Wiener Straße 54, Stiege A
3109 St. Pölten

E-Mail: post.k4@noel.gv.at
Tel: 02742 9005 13243
Fax: 02742 9005 13595


Zuletzt bestätigt

Zuletzt aktualisiert von der Bildungs- & Berufsberatung NÖ am 01.02.2023.

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