Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung – Steiermark
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Der Hauptwohnsitz muss seit mindestens einem Jahr in der Steiermark liegen
- Erfolgreiche Absolvierung der Lehrabschlussprüfung
- Kostentragung durch den/die AntragsstellerIn (und nicht durch Arbeitgeber oder Dritte)
Was wird gefördert?
- Spezielle Lehrgänge, die auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung vorbereiten gem. § 23 Abs. 5 BAG.
- Prüfungsgebühren für die Lehrabschlussprüfung
Wie hoch ist die Förderung?
Vorgehensweise und wichtige Termine
Diese Aktion läuft bis zum Inkrafttreten geänderter Richtlinien.
Was Sie noch interessieren könnte
Die Kosten dürfen nicht vom Unternehmen oder Dritten getragen werden. Eine Bestätigung der Kostenübernahme ist vorzulegen.
Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Kontakt
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration
Referat Beihilfen und Sozialservice
Hofgasse 12
8010 Graz
Telefon: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053
E-Mail: beihilfenundsozialservice@stmk.gv.at
Web: www.soziales.steiermark.at
Formular unter:
http://www.soziales.steiermark.at/cms/beitrag/12493769/131663713/
Das neue Antragsformular ist gültig für jene Kurse die ab 1. Juli 2018 beginnen.
Für Kurse die bereits davor begonnen haben, ist das auslaufende Formular unter dem Link oberhalb ebenfalls downloadbar.
Zuletzt bestätigt
Letzte Überprüfung am 26.09.2025
Alle Angaben ohne Gewähr