Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen – Kärnten
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
- Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
- Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).
Siehe dazu auch:
Was wird gefördert?
Fahrtkosten für Fahrt zur Abendschule
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt, abhängig von der Wegstrecke, zwischen 10 € und 30 € pro Monat.
Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Schicken Sie Ihren Antrag inkl. Jahreslohnzettel/Einkommessteuerbescheid 2023 und Ihre positiven Zeugnisse der Abendschule vom Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 an:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at
Einreichschluss: 31. Oktober 2024
Online-Antrag:
https://produktion.aforms2web.com/akktn_formserver/start.do?wfjs_enabled=true&vid=8d54859dc7e067ef&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fid%3DFahrtkostenzuschuss_Abendschueler_V1_0&txid=b21f3847e9dc74db3a4f69c59ba0a8fe5a6cd5b7#
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