Kärnten: Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis
- Hauptwohnsitz in Kärnten
- kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Abendschule mindestens 5 Kilometer
- Schuljahr in öffentlicher Schule muss positiv abgeschlossen sein
- Einkommensgrenze: 26.400 € steuerpflichtiges Einkommen (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel)
Siehe dazu auch:
Was wird gefördert?
Fahrtkosten für Fahrt zur Abendschule
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss beträgt, abhängig von der Wegstrecke, zwischen 10 € und 30 € pro Monat.
Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Schicken Sie Ihren Antrag inkl. Jahreslohnzettel/Einkommessteuerbescheid 2022 und Ihre positiven Zeugnisse der Abendschule vom Zeitraum 01.01. bis 31.12.2022 an:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at
Online-Antrag:
https://produktion.aforms2web.com/akktn_formserver/start.do?wfjs_enabled=true&vid=8d54859dc7e067ef&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fid%3DFahrtkostenzuschuss_Abendschueler_V1_0&txid=b21f3847e9dc74db3a4f69c59ba0a8fe5a6cd5b7#
Was Sie noch interessieren könnte
Kontakt
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr