Kärnten: Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen
Für wen ist die Förderung gedacht?
Berufstätige AbendschülerInnen, die den Hauptwohnsitz in Kärnten haben
Voraussetzungen
- Arbeitsverhältnis oder freies Dienstverhältnis
- kürzeste, einfache Wegstrecke Wohnsitz - Abendschule mindestens 5 Kilometer
- Schuljahr in öffentlicher Schule muss positiv abgeschlossen sein
- Einkommensgrenze: 26.400 € steuerpflichtiges Einkommen (Ziffer 245 am Jahreslohnzettel)
Siehe dazu auch
Was wird gefördert?
Fahrtkosten für Fahrt zur Abendschule
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss wird pro Kalenderjahr für maximal zehn Monate gewährt.
Der Zuschuss beträgt, abhängig von der Wegstrecke, zwischen 10€ und 30€ pro Monat
Vorgehensweise und wichtige Termine
Einreichschluss ist der 31. Oktober 2020.
Schicken Sie Ihren Antrag inkl. Jahreslohnzettel 2019 und ihre positiven Zeugnisse der Abendschule an:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4000
E-Mail: anf@akktn.at
Die Anträge für das Jahr 2019 stehen ab Mitte Jänner 2020 zur Verfügung.
Was Sie noch interessieren könnte
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Kontakt
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4000
E-Mail: anf@akktn.at
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E-Mail: anf@akktn.at
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden zuletzt am 27.10.2020 mit der Webseite des Fördergebers abgeglichen.
Alle Angaben ohne Gewähr