Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen – Kärnten

Für wen ist die Förderung gedacht?

Berufstätige AbendschülerInnen

Voraussetzungen

  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Kärnten.
  • Sie haben das Schuljahr positiv abgeschlossen.
  • Ihr jährliches steuerpflichtiges Einkommen darf max. 31.680 Euro betragen (Jahreslohnzettel Ziffer 245).

Siehe dazu auch:

https://www.arbeitnehmerfoerderung.at/berufspendler/Fahrtkosten_fuer_berufstaetige_AbendschuelerInnen.html

 


Was wird gefördert?

Fahrtkosten für Fahrt zur Abendschule


Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss wird rückwirkend pro Kalenderjahr für maximal zehn Monate gewährt.

Der Zuschuss beträgt, abhängig von der Wegstrecke, zwischen 10 € und 30 € pro Monat.

Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Die Förderung wird für ein Kalenderjahr rückwirkend gewährt.

Schicken Sie Ihren Antrag inkl. Jahreslohnzettel/Einkommessteuerbescheid 2023 und Ihre positiven Zeugnisse der Abendschule vom Zeitraum 01.01. bis 31.12.2023 an:

Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at

Einreichschluss: 31. Oktober 2024

 

Online-Antrag:
https://produktion.aforms2web.com/akktn_formserver/start.do?wfjs_enabled=true&vid=8d54859dc7e067ef&wfjs_orig_req=%2Fstart.do%3Fid%3DFahrtkostenzuschuss_Abendschueler_V1_0&txid=b21f3847e9dc74db3a4f69c59ba0a8fe5a6cd5b7#

 

 


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Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Kontakt

Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für Arbeitnehmer:innen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Telefon: 050 477-4003
E-Mail: anf@akktn.at

 


Zuletzt bestätigt

Diese Informationen wurden zuletzt 10/2024 mit der Webseite des Fördergebers abgeglichen.

Alle Angaben ohne Gewähr