Bgld: Fahrtkostenzuschuss für alle ArbeitnehmerInnen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Alle ArbeitnehmerInnen, auch Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Burgenland

Voraussetzungen

Eine Förderung kann gewährt werden, wenn

  • der Hauptwohnsitz im Burgenland liegt,
  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner)
  • die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener darf 3.319,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.311,- Euro nicht übersteigen.


Was wird gefördert?

Die Fahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte/dem Ausbildungsbetrieb.


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Beihilfe ist nach der Entfernung zwischen Wohnort und Lehrstelle gestaffelt.
  • von mindestens 20 km: Basisbetrag von 117,- Euro + 2,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 25 km: Basisbetrag von 222,- Euro + 2,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 50 km: Basisbetrag von 293,- Euro + 2,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 100 km: Basisbetrag von 438,- Euro + 2,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km

Weitere Infos findet man hier.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. April des Folgejahres eingelangt sein.

Was Sie noch interessieren könnte

Der Antrag muss bei der nachfolgend genannten Stelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden.

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 9 - Referat ESF und Individualförderungen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2896 oder 2611
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/ 

 

Ansprechperson:
Tel.: 057/600
Jeremie Hahnekamp: DW 2896
Sabine Kremser: DW 2611
post.a9-anf@bgld.gv.at 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 18.08.2022.

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