Bgld: Fahrtkostenzuschuss für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge

Für wen ist die Förderung gedacht?

Alle ArbeitnehmerInnen, auch Lehrlinge mit Hauptwohnsitz in Burgenland

Voraussetzungen

Eine Förderung kann gewährt werden, wenn

  • der Hauptwohnsitz im Burgenland liegt,
  • der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner)
  • die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist.

Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen beim Antragsteller darf 3.697,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird).


Was wird gefördert?

Die Fahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte/dem Ausbildungsbetrieb, wenn die Wegstrecke nicht öffentlich zurückgelegt werden kann (bzw. unzumutbar ist).

Details: siehe Webseite des Fördergebers


Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Beihilfe ist nach der Entfernung zwischen Wohnort und Lehrstelle gestaffelt.
  • von mindestens 20 km: Basisbetrag von 137,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 25 km: Basisbetrag von 260,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 50 km: Basisbetrag von 343,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • ab 100 km: Basisbetrag von 513,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
  • Auch ÖKO-Bonus ist zusätzlich möglich.

Maximale Förderhöhe: € 850,- jährlich

Weitere Infos findet man hier.


Vorgehensweise und wichtige Termine

Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden. Der Antrag muss bis spätestens 30. Juni des Folgejahres eingelangt sein.

Was Sie noch interessieren könnte

Der Antrag muss bei der nachfolgend genannten Stelle beim Amt der Burgenländischen Landesregierung eingebracht werden.

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung

Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds 
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt

https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/ 

 

Ansprechpersonen:
Tel.: 057/600 1060
Jeremie Hahnekamp: DW 2896
Sabine Gmasz – DW: 2922, Mag. Julia Schütz – DW: 2669
post.a9-skf@bgld.gv.at 


Zuletzt bestätigt

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024 nach Abgleich mit der Homepage der Fördergeber

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