Bgld: Fahrtkostenzuschuss für alle ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Eine Förderung kann gewährt werden, wenn
- der Hauptwohnsitz im Burgenland liegt,
- der Weg zum Arbeitsplatz mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke – Berechnung mit dem bmk-Routenplaner)
- die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unzumutbar ist.
Das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen beim Antragsteller darf 3.697,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird).
Was wird gefördert?
Die Fahrt zwischen dem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte/dem Ausbildungsbetrieb, wenn die Wegstrecke nicht öffentlich zurückgelegt werden kann (bzw. unzumutbar ist).
Details: siehe Webseite des Fördergebers
Wie hoch ist die Förderung?
- von mindestens 20 km: Basisbetrag von 137,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 25 km: Basisbetrag von 260,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 50 km: Basisbetrag von 343,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- ab 100 km: Basisbetrag von 513,- Euro + 3,- Euro pro zusätzlich gefahrenem km
- Auch ÖKO-Bonus ist zusätzlich möglich.
Maximale Förderhöhe: € 850,- jährlich
Vorgehensweise und wichtige Termine
Was Sie noch interessieren könnte
Kontakt
Abteilung 9 – EU, Gesellschaft und Förderwesen, Hauptreferat Sozial- und Klimafonds
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/fahrtkostenzuschuss/
Ansprechpersonen:
Tel.: 057/600 1060
Jeremie Hahnekamp: DW 2896
Sabine Gmasz – DW: 2922, Mag. Julia Schütz – DW: 2669
post.a9-skf@bgld.gv.at
Zuletzt bestätigt
Alle Angaben ohne Gewähr