Bgld: Lehrlingsförderungszuschuss
Für wen ist die Förderung gedacht?
Lehrlinge aus einkommensschwachen Familien
Voraussetzungen
Der Antragsteller/die Antragstellerin (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichtete oder der volljährige Lehrling mit eigenem Haushalt) muss seinen/ihren Hauptwohnsitz im Burgenland haben.
Das monatliche Bruttoeinkommen beim Alleinverdiener/bei der Alleinverdienerin darf 3.319,- Euro (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. das Familieneinkommen 5.311,- Euro nicht übersteigen.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Lehrlingsförderungszuschuss beträgt mindestens € 36,- und höchstens € 188,- monatlich.
Die Auszahlung erfolgt in vierteljährlich im Nachhinein.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Der Antrag auf Lehrlingsförderungszuschuss kann spätestens innerhalb von 12 Monaten ab Beginn des jeweiligen Lehrjahrs gestellt werden.
Für jedes Lehrjahr muss neu angesucht werden.
Was Sie noch interessieren könnte
Jede Änderung (z.B. Abbruch der Lehre, vorzeitige Lehrabschlussprüfung bzw. Änderung des Hauptwohnsitzes) ist unverzüglich bekanntzugeben.
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611
Abteilung 6 - Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057 600 DW 2611
https://www.burgenland.at/themen/arbeit/arbeitnehmerfoerderung/lehrlingsfoerderungszuschuss/
Ansprechperson:
Sabine Kremser DW 2611
Zuletzt bestätigt
Letzte Aktualisierung:18.08.2022
Alle Angaben ohne Gewähr