Wien: waff Förderung der Ausbildung von Lehrausbilder*innen

Für wen ist die Förderung gedacht?

Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten, die in Wien einen Betriebsstandort haben.
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, nur wenn das Unternehmen erstmals Lehrlinge ausbildet oder die betriebliche Lehrausbildung um einen Lehrberuf erweitert.
Die Förderung kann sowohl für Kursbesuche bzw. Prüfungen von unselbstständig vollsozialversicherungspflichtigen Beschäftigten als auch für Betriebsinhaber*innen gewährt werden.

Voraussetzungen

  • Die Antragsunterlagen sind innerhalb von 3 Monaten nach Kursende bzw. abgelegter Prüfung an den waff zu übermitteln.
  • Die Ausbilderin bzw. der Ausbilder muss in einem Unternehmen in Wien ausbilden.

Wie hoch ist die Förderung?

Wir fördern Ausbilder*innenkurse sowie die Prüfungsgebühren der Ausbilder*innenprüfung.
  • Ausbilder*innenkurs: 75 % der Kurskosten bis max. € 500,-- pro Ausbilder*in
  • Ausbilder*innenprüfung: Prüfungsgebühren bis max. € 100,-- pro Ausbilder*in

Vorgehensweise und wichtige Termine

Reichen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung der Ausbildung das Antragsformular ein, zusammen mit der unterzeichneten Verpflichtungserklärung samt De-minimis-Erklärung und den Kursbelegen (Rechnung, Zahlungsnachweis und Teilnahmebestätigung bzw. Zeugnis).

Infos und Antragsunterlagen: www.waff.at/unternehmen/foerderung-lehrausbildung/


Kontakt

waff - Wiener Arbeitnehmer*innen Förderungsfonds
Lassallestraße 1
1020 Wien
www.waff.at

Tel. 01/217 48 - 624
lehrausbilder@waff.at


Zuletzt bestätigt

Zuletzt bestätigt durch den Fördergeber am 24.01.2023

Alle Angaben ohne Gewähr