SelbsterhalterInnen-Stipendium für Studium/Studienberechtigungsprüfung/Zusatzprüfung
Für wen ist die Förderung gedacht?
Voraussetzungen
Studierende sind Selbsterhalterinnen/Selbsterhalter, wenn
- sie zumindest durch vier Jahre (48 Monate) vor dem ersten Beihilfenbezug Einkünfte bezogen haben und
- diese Einkünfte jährlich zumindest € 8.580,- (Brutto minus Sozialversicherung und € 132,- Werbungskostenpauschale) betragen haben. Zeiten des Präsenz/Ausbildungs/Zivildienstes bzw. von Diensten nach dem Freiwilligengesetz gelten jedenfalls als Zeiten des Selbsterhaltes. Waisenpension und Lehrzeiten können bei entsprechender Höhe bei der Ermittlung des Selbsterhaltes berücksichtigt werden
Eine Sonderregel besteht hinsichtlich der Altersgrenze. Die allgemeine Altersgrenze von 30 Jahren (zu Studienbeginn - Stichtag: jeweiliger Semesterbeginn) erhöht sich, wenn sich die Studentin/der Student länger als 4 Jahre selbst erhalten hat. Die Altersgrenze erhöht sich für jedes volle Selbsterhalter-Jahr zusätzlich um ein weiteres Jahr, jedoch maximal um insgesamt 5 Jahre.
Was wird gefördert?
Studium oder Studienberechtigungsprüfung/Zusatzprüfung
Wie hoch ist die Förderung?
Das Selbsterhalter/innen-Stipendium verringert sich:
- um den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages. Bei Studierenden über 24 Jahre (in Sonderfällen: über 25 Jahre) wird dieser Betrag nicht abgezogen.
- um den € 15.000,- übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens der/des Studierenden (zumutbare Eigenleistung der/des Studierenden). (siehe Zuverdienstgrenze)
- um die zumutbare Unterhaltsleistung der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners der/des Studierenden.
- um die Unterhaltsleistung der geschiedenen Ehegattin/des geschiedenen Ehegatten bzw. der aufgelösten eingetragenen Partnerin/des aufgelösten eingetragenen Partners.
Das Einkommen der Eltern führt beim Selbsterhalter/innen-Stipendium zu keiner Kürzung.
Hinweis: Bei Studierenden, bei denen kein Elternteil einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, wird der Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages nicht von der Höchststudienbeihilfe abgezogen. Falls im Zuge des automatischen Verfahrens dennoch diese Beträge abgezogen worden sind, setze Dich bitte mit Deiner Stipendienstelle in Verbindung.
Die Rechtsgrundlage für das Selbsterhalter/innen-Stipendium findest Du im § 27 StudFG.
Aktueller Hinweis: Studierende, die Studienbeihilfe beziehen, können ab sofort mehr dazuverdienen: Die jährliche Zuverdienstgrenze zur Studienbeihilfe wurde von € 10.000,- auf € 15.000,- erhöht. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020.
Studierende dürfen neben der Studienbeihilfe "dazu verdienen". Dabei sollten jedoch folgende Regelungen beachtet werden:
- Die Zuerkennung der Studienbeihilfe erfolgt im Wintersemester ab September und im Sommersemester ab März.
- Das Einkommen vor dem Beihilfenbezug hat keine Auswirkung auf die Höhe der laufenden Studienbeihilfe.
- Die Studienbeihilfe wird nur vom Einkommen, das die/der Studierende parallel zur Beihilfe bezieht, gekürzt - sofern die Zuverdienstgrenze überschritten wird.
- Die Zuverdienstgrenze beträgt grundsätzlich € 15.000,- im Kalenderjahr. Diese kann sich auch erhöhen, wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird (um mindestens € 3.000,- je Kind, siehe Studieren mit Kind).
Wird nicht während des ganzen Kalenderjahres Studienbeihilfe bezogen, verringert sich die Zuverdienstgrenze entsprechend (Aliquotierung). Es gilt folgende Berechnung für die verringerte Zuverdienstgrenze: Zuverdienstgrenze (€ 15.000,-) geteilt durch 12 und dann multipliziert mit der Anzahl der Monate, in denen Studienbeihilfe bezogen wird. Achtung: Auch bei der aliquoten Berechnung der Zuverdienstgrenze werden die Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- und Urlaubsgeld) berücksichtigt.
Das Einkommen wird ausschließlich jahresweise geprüft. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Ferialeinkünften und Einkünften während des Vorlesungsbetriebes.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Nähere Infos hier https://www.stipendium.at/stipendien/studium-beruf
Kontakt
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