Förderungen für Personen m. Behinderungen - Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung
Für wen ist die Förderung gedacht?
Zuschüsse zur barrierefreien Ausbildung können grundsätzlich nach Beendigung der 9. Schulstufe im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung gewährt werden.
Voraussetzungen
- anerkannte Ausbildungen der Sekundarstufe II (z.B. BMS, BHS, AGS etc.) und der Postsekundar- und Tertiärstufen /z.B. Lehrgänge an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) des österreichischen Bildungssystems gemäß dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
- Nachweis des behinderungsbedingten Mehraufwandes
Was wird gefördert?
Die Förderung ist eine finanzielle Abgeltung des behinderungsbedingten Mehraufwandes im Rahmen einer Schul- oder Berufsausbildung.
Wie hoch ist die Förderung?
- Zuschusshöhe: derzeit bis zu Euro 10.512,- jährlich (Bemessung nach der Höhe des behinderungsbedingten Mehraufwandes)
- Die Zuschussdauer beträgt jeweils ein Schul, Studien- oder Lehrjahr. Eine Verlängerung auf den gesamten Ausbildungszeitraum ist möglich.
- Erstreckt sich die Ausbildung nicht über mindestens sechs Monate in einem Kalenderjahr, so gebührt ein Zuschuss maximal in Höhe von Euro 5.256,-.
Vorgehensweise und wichtige Termine
Die Antragstellung erfolgt mittels Formblatt (erhältlich in den Landesstellen des Sozialministeriumservice) oder als Online-Antrag. Auskunft über allfällige Fristen erhalten Sie bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice.
Kontakt
Sozialministeriumservice - Zentrale
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Tel: 05 99 88, Fax: 05 99 88-2131, Mail: post@sozialministeriumservice.at
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Tel: 05 99 88, Fax: 05 99 88-2131, Mail: post@sozialministeriumservice.at
- Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 14:30 Uhr
- Beratungszeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, außerhalb nach Vereinbarung
- SMS-Anfragen, speziell für Gehörlose: 0664- 85 74 917
- Bitte bei SMS oder e-mail Wunsch, Name und Adresse mit Postleitzahl mitschicken!
Zuletzt bestätigt
Diese Informationen wurden vom Fördergebenden zuletzt am 06.02.2023 bestätigt.
Alle Angaben ohne Gewähr