Indirekte Förderungen

Taschenrechner der bedient wird.Foto: Pexels Lizenz, Mikhail Nilov, auf erwachsenenbildung.at

Neben der direkten Unterstützung von Aus- und Weiterbildung zum Beispiel bei den Kurskosten, gibt es auch die indirekten Förderungen. Dabei unterstützt der Staat indem er weniger Steuern und Abgaben verlangt.

 

Mit den indirekten Förderungen sind jene finanziellen Unterstützungen gemeint, die der Staat Personengruppen oder Unternehmen ermöglicht, indem diese weniger Steuern und Abgaben zahlen müssen.

Wenn Sie sich beruflich weiterbilden können Sie somit steuerliche Begünstigungen nutzen. Oder Sie lassen sich von der Arbeit freistellen und beziehen Weiterbildungsgeld. Ähnlich wie beim Bausparen können Sie auch eine Prämie für Ihr „Bildungssparen“ erhalten. All das sind indirekte Förderungen von Weiterbildung. Arbeitnehmer*innen können sie nutzen, teilweise aber auch Unternehmen, wenn es um die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter*innen geht.

Welche direkten Zuschüsse es für Ihre Aus- und Weiterbildung gibt, finden Sie in der Kursförderung.

 

Welche indirekten Förderungen gibt es?

Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen

Sie können im Rahmen der "Werbungskosten" verschiedene Aus- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen. Die Arbeiterkammer bietet eine Zusammenfassung verschiedener Arten von Werbungskosten an.

Bildungssparen

Seit 2005 können Sie das bekannte Bausparen nicht nur für Ihre Wohnraumfinanzierung, sondern auch für Ihre Aus- und Weiterbildung nutzen. Sie erhalten eine staatliche Prämie und ein begünstigtes Darlehen für Ihr Bildungsvorhaben und die Nebenkosten, die dadurch entstehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den vier Bausparkassen in Österreich: Raiffeisen Bausparkasse, S-Bausparkasse, start:bausparkasse und Wüstenrot Bausparkasse.

Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Wenn Sie bereits seit sieben Monaten in einem Betrieb arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Diese muss mindestens zwei Monate und darf maximal ein Jahr dauern. Sie erhalten während der Bildungskarenz keinen Lohn, dafür haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Für das Weiterbildungsgeld müssen Sie nachweisen, dass Sie an einer Weiterbildung teilgenommen haben. Und zwar im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden beziehungsweise von 16 Wochenstunden, wenn Sie Kinder unter sieben Jahren betreuen.

Alternativ dazu können Sie auch eine Bildungsteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Diese muss mindestens vier Monate und darf maximal zwei Jahre dauern. In der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und nehmen auch an einer Weiterbildung teil. Sie haben dabei Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Dafür müssen Sie die Teilnahme an einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachweisen. Zu Voraussetzungen von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Rechtsgrundlagen, Ratgebern und Links informiert Sie die behördenübergreifende Plattform oesterreich.gv.at.

Fachkräftestipendium

Wenn Sie eine Ausbildung für einen Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren wollen, unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice (AMS) dabei. Es fördert Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2025 beginnen für Branchen, in denen Fachkräfte fehlen wie zum Beispiel Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Gesundheit, Pflege und Sozialberufe. Einen Überblick über alle geförderten Ausbildungen finden Sie in der Ausbildungsliste des AMS. Sie können das Fachkräftestipendium persönlich bei Ihrem AMS-Berater oder Ihrer AMS-Beraterin beantragen.