Indirekte Förderungen
Neben direkten Zuschüssen zu Ihrer Aus- oder Weiterbildung gibt es auch „indirekte Förderungen“. Zum Beispiel können Sie steuerliche Begünstigungen ausnutzen, wenn Sie sich beruflich weiterbilden. Oder Sie lassen sich von der Arbeit freistellen und beziehen Weiterbildungsgeld. Ähnlich wie beim Bausparen erhalten Sie eine Prämie für Ihr „Bildungssparen“. All das sind indirekte Förderungen von Weiterbildung. ArbeitnehmerInnen können sie nutzen, teilweise aber auch Unternehmen, wenn es um die Aus- und Weiterbildung ihrer MitarbeiterInnen geht.
Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen
Sie können im Rahmen der "Werbungskosten" verschiedene Aus- und Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen. Die Arbeiterkammer bietet eine Zusammenfassung verschiedener Arten von Werbungskosten an.
Bildungssparen
Seit 2005 können Sie das bekannte Bausparen nicht nur für Ihre Wohnraumfinanzierung, sondern auch für Ihre Aus- und Weiterbildung nutzen. Sie erhalten eine staatliche Prämie und ein begünstigtes Darlehen für Ihr Bildungsvorhaben und die Nebenkosten, die dadurch entstehen. Nähere Informationen erhalten Sie bei den vier Bausparkassen in Österreich: Raiffeisen Bausparkasse, S-Bausparkasse, start:bausparkasse und Wüstenrot Bausparkasse.
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
Wenn Sie bereits seit sieben Monaten in einem Betrieb arbeiten, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz vereinbaren. Diese muss mindestens zwei Monate und darf maximal ein Jahr dauern. Sie erhalten während der Bildungskarenz keinen Lohn, dafür haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe des fiktiven Arbeitslosengeldes. Für das Weiterbildungsgeld müssen Sie nachweisen, dass Sie an einer Weiterbildung teilgenommen haben. Und zwar im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden beziehungsweise von 16 Wochenstunden, wenn Sie Kinder unter sieben Jahren betreuen.
Alternativ dazu können Sie auch eine Bildungsteilzeit mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Diese muss mindestens vier Monate und darf maximal zwei Jahre dauern. In der Bildungsteilzeit reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit und nehmen auch an einer Weiterbildung teil. Sie haben dabei Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld. Dafür müssen Sie die Teilnahme an einer Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden nachweisen. Zu Voraussetzungen von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, Rechtsgrundlagen, Ratgebern und Links informiert Sie die behördenübergreifende Plattform oesterreich.gv.at.
Fachkräftestipendium
Wenn Sie eine Ausbildung für einen Beruf mit Fachkräftemangel absolvieren wollen, unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice (AMS) dabei. Es fördert Ausbildungen, die spätestens am 31.12.2022 beginnen für Branchen, in denen Fachkräfte fehlen: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik, Gesundheit, Pflege und Sozialberufe. Einen Überblick über alle geförderten Ausbildungen finden Sie in der Ausbildungsliste des AMS. Sie können das Fachkräftestipendium persönlich bei Ihrem AMS-Berater oder Ihrer AMS-Beraterin beantragen.