Antragsschluss: Erasmus+ Mobility Charta der beruflichen Bildung

Datum: 16.05.2019
Ort: Online
Veranstalter: Erasmus+
Kosten: 
Einrichtungen der Berufsbildung haben mit der Erasmus+ Mobilitätscharta die Möglichkeit, an einem vereinfachten Verfahren bei der Bentragung von Erasmus+ Fördermitteln teilzunehmen. Diese Charta können Einrichtungen bis 16. Mai beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • mindestens drei abgeschlossene Mobilitätsprojekte in der Berufsbildung (im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen 2007-2013 und/oder des Programms Erasmus+)
  • eine Mittelausschöpfungsrate der letzten drei abgeschlossenen Projekte von durchschnittlich mindestens 80%.

Wird die Mobilitätscharta verliehen, ist sie für die gesamte Laufzeit des Erasmus+ Programms gültig.

 

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