Bildungsfreibeträge und -prämie für Unternehmen werden eingestellt

03.10.2015, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
Zwei steuerliche Anreize für Unternehmen, in die Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen zu investieren, gelten nur mehr bis Ende 2015.
Steuerreform betrifft auch die Weiterbildung im betrieblichen Kontext.
Bild: (C) CONEDU/Friesenbichler
Bildungsprämie und Bildungsfreibetrag: bisherige Regelung
Liegen Aus- und Weiterbildungen von MitarbeiterInnen "in betrieblichem Interesse", können ArbeitgeberInnen derzeit eine Bildungsprämie in Höhe von sechs Prozent in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Weiterbildung in einer externen Einrichtung (nicht betriebsintern) stattfindet.

Alternativ dazu steht ein als Betriebsausgabe geltend zu machender externer Bildungsfreibetrag von 20 Prozent zu. Damit werden die Aus- oder Weiterbildungsaufwendungen im Ergebnis mit insgesamt 120 Prozent Betriebsausgabe abgesetzt.

Beide Möglichkeiten entfallen ab 2016
Im Zuge der Steuerreform 2015/2015 hat der Nationalrat beschlossen, dass die Bildungsfreibeträge und die Bildungsprämie ab dem Jahr 2016 entfallen. Als Grund dafür wurde angegeben, dass die Maßnahmen nicht ausreichend Anreiz für betriebliche Bildungsmaßnahmen waren.

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