Wichtige Dokumente für ESF-Förderwerber veröffentlicht

01.04.2015, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
Für jene, die sich an den aktuellen ESF-Projektaufrufen beteiligen möchten, hat das BMBF Dokumente mit wichtigen Hintergrundinformationen bereit gestellt.
Frau vor Laptop
Hilfestellungen und Informationen zur Einreichung von Projekten
Foto: (C) Anna Rauchenberger
Folgende Dokumente stehen jenen, die ein ESF-Projekt einreichen möchten, ab sofort bzw. in Kürze zum Download bereit:

 

Sonderrichtlinie des BMASK

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat durch eine Sonderrichtlinie zu den "Allgemeinen Rahmenrichtlinien für Förderungen aus Bundesmitteln" die Förderbedingungen für ESF-Projektvorhaben geregelt. Diese beinhalten die geltenden Bedingungen für die Förderung und Umsetzung von ESF-Projekten und den Abschluss eines Förderungsvertrages zwischen Förderwerber und der Förderungsstelle.

 

Verfahren und Kriterien zur Auswahl von Projekten

Die Verwaltungsbehörde für den ESF in Österreich im BMASK hat die Aufgabe, sicherzustellen, dass ESF-geförderte Projekte kriteriengeleitet ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Um die Förderentscheidung transparent zu gestalten, wurden die Auswahlverfahren und -kriterien beschrieben.

 

Zuschussfähige Kosten Europäischer Sozialfonds

Als Grundlage für die Genehmigung, die Abrechnung und die Abrechnungsprüfung für jene ESF-Vorhaben, die ab dem 1.1.2014 vertraglich vereinbart wurden, wurden die zuschussfähigen Kosten im ESF für die Strukturfondsperiode 2014-2020 zusammengestellt.

 

Leitfaden zu den Informations- und Publizitätsvorschriften ESF-finanzierter Projekte

FördernehmerInnen sind dazu verpflichtet, die Projekt-TeilnehmerInnen und alle anderen am Projekt Beteiligten über die Finanzierung aus dem ESF zu informieren und entsprechende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen durchzuführen. Die Publizitätsvorschriften wurden dazu genau ausgeführt. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zur Aufhebung der ESF-Finanzierung führen.

 

Zwei Dokumente zum 2. Aufruf zum Ausbau von Basisbildungsangeboten in der Initiative Erwachsenenbildung

Für jene, die sich am 2. Aufruf zum Thema "Ausbau der Basisbildungsangebote in der Initiative Erwachsenenbildung" beteiligten möchten, gibt es eine Übersicht über alle Informationen, die in die Antragsdatenbank eingegeben werden müssen, sowie Hinweise zur Ausarbeitung des Förderantrags. Die Antragsdatenbank wird spätestens am 10. April 2015 zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen:

Verwandte Artikel