Der Mindestlohntarif für private Bildungseinrichtungen 2015

09.01.2015, Text: Karin Kulmer (seit 2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Der seit Jahresbeginn gültige Mindestlohntarif für ArbeitnehmerInnen privater Bildungseinrichtungen bringt eine durchschnittliche Steigerung von 2,55 Prozent mit sich.
Foto: CONEDU/Karin Kulmer
Mindestlöhne wurden 2015 angepasst
auf erwachsenenbildung.at
Das Bundeseignungsamt beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat mit Beschluss von 9. Dezember 2014 einen neuen Mindestlohntarif für in privaten Bildungseinrichtungen beschäftigte ArbeitnehmerInnen ausgegeben. Die Verordnung (M 25/2014/XXIII/97/1) ersetzt den Mindestlohntarif von Dezember 2013 und betrifft Bildungseinrichtungen, die keiner kollektivvertragsfähigen Körperschaft angehören und selbst nicht kollektivvertragsfähig sind.
 
Neue Tarife im Überblick
Je nach Ausbildung und Berufsjahren erhalten ArbeitnehmerInnen mit unterrichtender Tätigkeit nach dem neuen Tarif für eine 50-minütige Unterrichtseinheit inkl. Vor- und Nachbereitung zwischen 24,10 Euro (ohne besondere Qualifikation in den ersten fünf Berufsjahren) und 31,60 Euro (mit einschlägigem akademischem Abschluss oder staatlicher Lehramtsprüfung ab dem 21. Berufsjahr).

 

Das Mindestgehalt für Angestellte der Beschäftigungsgruppe 2 - dazu zählen u.a. technische Angestellte, Schreib- und Hilfskräfte - beträgt abhängig von der Berufserfahrung zwischen 1.390 und 1.944 Euro brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Normalarbeitszeit von 40 Stunden.

 

Höher qualifizierte ArbeitnehmerInnen der Beschäftigungsgruppen 3 und 4, etwa Lern- und FreizeitbetreuerInnen, erhalten nun mindestens 1.498 bzw. 1.684 Euro in den ersten beiden Berufsjahren und mindestens 2.396 bzw. 3.088 Euro ab dem 18. Berufsjahr.

 

Für leitendes Personal der Beschäftigungsgruppen 5, 6 und 7 liegen die neuen Mindestsätze zwischen 2.165 und 3.946 Euro. Im Durchschnitt stiegen die Mindestlöhne damit um 2,55 Prozent.


Die vollständigen Lohntabellen finden sich unter dem angegebenen Link.
 
BABE-Mitglieder nicht betroffen
Die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) ist von den neuen Mindestlohntarifen nicht betroffen, da für ihre Mitglieder ein eigener Kollektivvertrag gilt. Seit Oktober 2010 sind private Bildungseinrichtungen innerhalb der BABE verpflichtet, deren Kollektivvertrag anzuwenden. Dieser wurde zuletzt per 1.5.2014 erhöht und brachte damals eine Lohnerhöhung um durchschnittlich 2,35 Prozent mit sich.

Weitere Informationen