AGB in Einrichtungen der Erwachsenenbildung wurden evaluiert

07.04.2014, Text: Philipp Assinger, Online-Redaktion
Studie über die häufigsten Fehler in den AGB von Einrichtungen der Erwachsenenbildung leistet Beitrag zur Professionalisierung der Angebote.
Foto: (C) picspack.de/mikum
Korrekte AGB bringen Professionalität in das Bildungsangebot.
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Obwohl Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Standard jedes Dienstleistungsunternehmens gehören, gibt es immer wieder Probleme bei der korrekten Verwendung. Nicht nur KundInnen, sondern auch Einrichtungen haben oftmals Unsicherheiten beim Umgang mit AGB sowie mit den Rechten und Pflichten die damit verbunden sind.


In einer Studie des Verein für Konsumenteninformation (VKI) wurde nun untersucht, worauf Anbieter und KundInnen gerade in der Erwachsenenbildung achten sollten. Der Fokus lag dabei auf der Analyse von häufigen Rechtsverstößen mit dem Ziel, Empfehlungen für die Gestaltung der AGB zu geben. Die Studie ist als konkreter Beitrag zur Professionalisierung der Erwachsenenbildung gedacht.


Schwer verständliche AGB schrecken TeilnehmerInnen ab.

Studienleiterin Maria Ecker: "Für potentielle KursteilnehmerInnen sind AGB wichtige Informationsquellen und Grundlage für eine Bildungsentscheidung".  Beim VKI weiß man aus Erfahrung, dass Probleme mit vertraglichen Details meistens persönlichen Ärger bei den KundInnen erzeugen. Betroffene WeiterbildungsteilnehmerInnen wechseln daraufhin oft die Einrichtung oder bleiben Bildungsmaßnahmen fern.


Im Sinne der KundInnenorientierung empfiehlt sie daher den Weiterbildungsanbietern vorsichtig zu sein mit individuellen Klauseln in den AGB. Diese könnten nämlich als Verstoß gegen das Konsumentenschutzgesetz gewertet werden.


Evaluation typischer Rechtsverstöße.

An Beispielen aus 25 repräsentativen AGB von Anbietern der Erwachsenenbildung weist die Studie auf typische Rechtsverstöße hin. Klauseln wie: "Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern" können als Rechtsverstoß gewertet werden, da den KonsumentInnen bereits unzumutbare Umstände entstehen.


Ebenso folgendes Beispiel ist nicht unüblich: "Die XXX behält sich das Recht vor, im Einzelfall einen anderen Trainer als angekündigt einzusetzen". Klauseln wie diese können zu Problemen führen wenn der Grund für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme der/die angekündigte TrainerIn ist.


Die Besprechung der gewählten Beispiele im Rahmen des Studienberichts ist auch für nicht rechtskundige Personen leicht verständlich. Daher bekommen LeserInnen ein Bild von vermeidbaren Fehlern, was für Neu-Anbieter genauso hilfreich ist wie für Einrichtungen, die eine Verbesserung ihrer AGB anstreben. Die Studie ist in jedem Fall ein guter Ratgeber und zeigt Potentiale in der  KundInnenorientierung auf.


Durchführung auf Anregung von Ö-Cert

Um ein wenig mehr Aufmerksamkeit auf die Stellung der AGB im Qualitätsmanagement zu lenken, gab das vormalige BMUKK auf Anregung der Ö-Cert Geschäftsstelle die Studie in Auftrag. Diese wurde von Maria Ecker, vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) durchgeführt und bei der Ö-Cert Enquete im Dezember 2013 erstmals öffentlich präsentiert. Die Studie ist im Volltext auf www.erwachsenenbildung.at herunterzuladen.

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