Wie Sie von neuen Bildungsförderungen profitieren können
Erwachsene, die eine Ausbildung in einem sog. "Mangelberuf" absolvieren, können dafür eine spezielle Förderung des Arbeitsmarktservice (AMS) in Anspruch nehmen: das Fachkräftestipendium. Vor allem in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen, in der Kindergarten- und Sozialpädagogik sowie in der Metall-, Bau- und Holzbranche will man dadurch Personalengpässe vermeiden.
Dafür können Sie das Fachkräftestipendium nutzen
Folgende Ausbildungen können Sie sich mit einem Stipendium fördern lassen:
- die PflegehelferInnen-Ausbildung
- die Aufschulung von der Pflegehilfe zur Diplompflege
- den Besuch einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege (alle Richtungen)
- die Ausbildungen im Bereich der medizinischen Fachassistenz
- die Schule für medizinische Verwaltung
- den Besuch eines Kollegs für Kindergartenpädagogik (inkl. Sonderkindergartenpädagogik und Hortpädagogik)
- den Besuch eines Kollegs für Sozialpädagogik (auch die SondererzieherInnen-Ausbildung)
- den Besuch einer Schule für Sozialbetreuungsberufe (alle Schwerpunkte) auf Fach- und Diplomebene
- den Besuch der meisten höheren technischen Lehranstalten (Abendschule, Aufbaulehrgänge, Kollegs)
- die WerkmeisterInnen-Ausbildung
- das Nachholen eines Lehrabschlusses in den Bereichen Metall (28 Lehrberufe) sowie Bau und Holz (acht Lehrberufe)
- den Lehrabschluss ElektrotechnikerIn
Was Sie sonst noch über das Fachkräftestipendium wissen sollten
Das Stipendium gibt es für maximal drei Jahre – vorausgesetzt, Sie waren in den letzten 15 Jahren insgesamt mindestens vier Jahre beschäftigt, sind arbeitslos oder karenziert bzw. lassen Ihre Erwerbstätigkeit ruhen und Ihr höchster Bildungsabschluss liegt unter dem Fachhochschulniveau. Derzeit beträgt die Förderung 27,20 Euro pro Tag; eine geringfügige Beschäftigung ist daneben zulässig. Für die Dauer der Ausbildung ist man unfall-, kranken- und pensionsversichert. Der Antrag auf ein Fachkräftestipendium ist beim AMS des Hauptwohnsitzes zu stellen.
Bildungsteilzeit
Wer nicht gleich eine komplette Auszeit von der Arbeit nehmen möchte, um sich weiterzubilden, kann in Bildungsteilzeit gehen. Dafür reduziert man seine Arbeitszeit: zwischen 25 und 50 % sind möglich, zehn Stunden in der Woche muss man mindestens arbeiten. Als Entschädigung für den Verdienstentgang erhält man einen Ersatz vom AMS, das Bildungsteilzeitgeld; für jede Arbeitsstunde, die man weniger arbeitet, zahlt das AMS 0,76 Euro pro Tag. Gerade für niedrigere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver als die klassische Bildungskarenz. Ein weiteres Plus: Man bleibt in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz.
Wissenswertes rund um die Bildungsteilzeit
Vor allem für Kurse und Lehrgänge, die mehrmals die Woche stattfinden und länger dauern, ist die Bildungsteilzeit ideal. Die berufliche Aus- oder Weiterbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen. Voraussetzung dafür, dass Sie in Bildungsteilzeit gehen können, ist die Zustimmung Ihres Arbeitgebers oder Ihrer Arbeitgeberin; außerdem müssen sie dort seit mindestens sechs Monaten mit gleichbleibender Stundenzahl beschäftigt sein. Die Dauer einer Bildungsteilzeit liegt zwischen vier und 24 Monaten, man kann sie auch in Etappen konsumieren (innerhalb von vier Jahren). Zu beantragen sind Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld bei der regional zuständigen AMS-Geschäftsstelle (ausschlaggebend ist auch hier der Hauptwohnsitz).
Klingt kompliziert? Das AMS hilft
Zugegeben: Auf den ersten Blick sind die Bestimmungen für die beiden Bildungsförderungen nicht einfach zu durchschauen. Aber wer eine Aus- oder Weiterbildung plant, sollte sich nicht entmutigen lassen – informieren Sie sich beim AMS! Die BeraterInnen dort können Ihnen am besten sagen, welche Art der Förderung für Sie in Frage kommt und was es zu beachten gilt.
Zahlreiche geförderte Aus- und Weiterbildungen am BFI
Die Berufsförderungsinstitute mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und flächendeckenden Angebotsstruktur in über 150 Bildungszentren bieten sich als Schulungspartner in gleich mehreren Fachbereichen an. Ausbildungen in medizinischen Assistenzberufen wie der Ordinationsassistenz zählen ebenso dazu wie jene für Diplompflege, Pflegehilfe und Sozialbetreuung, das Nachholen von Lehrabschlüssen oder die WerkmeisterInnen-Ausbildung. "Fachkräftestipendium und Bildungsteilzeit erleichtern den Zugang zur beruflichen Weiterbildung", begrüßt Michael Sturm, Geschäftsführer des BFI Österreich, die beiden neuen Fördermodelle, "weil sie endlich auch die zeitlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine berufliche Umorientierung oder einen Berufsabschluss schaffen."
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