Über die eigenen Rechte als EU-BürgerIn informieren

29.11.2013, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
Die mit der EU-Bürgerschaft verbundenen Rechte stehen im Zentrum des Europäischen Jahres 2013. Die Europahäuser bieten Weiterbildung dazu an. (Serie: EU-Jahr 2013, 8)
Foto: (C) iStockphoto.com/FotografiaBasica
In den Europahäusern über Rechte als EU-Bürgerin informieren
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EU-BürgerInnenrechte - ein Überblick
Die Rechte von EU-BürgerInnen sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in der Charta der Grundrechte der EU festgelegt. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Recht auf Freizügigkeit: ungehindert innerhalb der EU reisen
  • Recht auf freie Wahl des Wohnortes innerhalb der EU
  • Nichtdiskiriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit
  • Aktives und passives Wahlrecht: bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Wahlen wählen und selbst kandidieren
  • Recht auf eine gute Verwaltung: unparteiische und gerechte Verwaltung der Angelegenheiten einer Person von den Organen und Einrichtungen der Union innerhalb einer angemessenen Frist
  • Recht auf Zugang zu Dokumenten: Dokumente des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission einsehen
  • Petitionsrecht: bei Anliegen oder Beschwerden Petitionen an das Europäische Parlament richten
  • Beschwerderecht: sich über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Einrichtungen der EU beim "europäischen Bürgerbeauftragten" beschweren können
  • Recht auf konsularischen Schutz: Schutz jedes EU-Landes bei Bedarf in Anspruch nehmen, wenn man sich in einem Nicht-EU-Land befindet
  • Europäische Bürgerinitiative: die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu unterbreiten (mind. eine Million Stimmen von BürgerInnen nötig)


Darüber hinaus gelten für EU-Bürgerinnen die Grundrechte des Menschen: Würde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte und weitere grenzüberschreitende Rechte. Zu letzteren zählen der Zugang zu Sozialversichterung, eine Gesundheitsversorgung im Ausland, die Möglichkeit zum Auslandstudium, ein Schutz bei Einkäufen im Internet, Schutz bei Problemen mit internationalen Reisen, günstigere Mobiltelefontarife sowie sichere und bezahlbare Energie.

Österreichische Europahäuser als Ansprechpartner
Wer sich in Österreich über die eigenen Rechte als EU-BürgerIn weiterbilden möchte, kann sich an die Europahäuser wenden, die es in den meisten österreichischen Bundesländern gibt. Ihr Auftrag lautet: "Politische Bildung, die auf Europa bezogen ist". Sie verstehen sich als Mittler von Politik und wollen europäische Politik für die BürgerInnen nachvollziehbar machen und damit die Möglichkeiten zur Mitgestaltung erhöhen. Um diese Ziele zu erreichen, bieten die Europahäuser Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen, Ausstellungen und Publikationen, Projektarbeit mit Bildungseinrichtungen, Fortbildungen von Lehrenden uvm.

Weitere Informationen:

 

Serie: Europäisches Jahr 2013