Ab sofort gültig: Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium
Bildungsteilzeit
Die Bildungskarenz und die nunmehr hinzugekommene Möglichkeit der Bildungsteilzeit sind Instrumente, mit denen sich ArbeitnehmerInnen weiterqualifizieren können. Nach einer mindestens sechsmonatigen Beschäftigungsdauer haben ArbeitnehmerInnen rechtlich Anspruch auf eine Bildungskarenz zwischen zwei Monaten und einem Jahr. Sie ist allerdings mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin jeweils zu vereinbaren. Diese Voraussetzungen gelten auch für die Bildungsteilzeit. Dabei muss die Arbeit jedoch nicht unterbrochen, sondern nur reduziert werden. Für die Bildungsteilzeit kann Bildungsteilzeitgeld beantragt werden.
Fachkräftestipendium
Die Österreichische Bundesregierung unterstützt mit dem Fachkräftestipendium Ausbildungen in Bereichen, in denen es an Facharbeitskräften mangelt. Es sind dies die Bereiche Pflege, Kindergarten-, Sonder-, Sozialpädagogik, Soziales und Metall sowie Bau, Holz, Elektronik und Informationstechnologie. Förderfähig sind gering und mittel (unter Fachhochschulniveau) qualifizierte ArbeitnehmerInnen und Arbeitslose sowie Selbstständige, deren Gewerbe ruht. Die geförderten Ausbildungen müssen spätestens am 31.12.2014 begonnen oder wieder aufgenommen und in Österreich absolviert werden. Das Fachkräftestipendium sichert den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Insgesamt sind dafür 25 Mio. Euro vorgesehen.