Einfacher Bildungsabschlüsse nachholen

18.06.2012, Text: Claudia Tillinger, Online-Redaktion
Ministerratsbeschluss für altersgerechtes Nachholen von Pflichtschulabschlüssen bringt Interessierte dem Wiedereinstieg in das Bildungssystem einen Schritt näher.
Fast 280.000 ÖsterreicherInnen zwischen 15 und 64 Jahren haben keinen Pflichtschulabschluss, jedes Jahr verlassen 3.500 bis 5.000 Jugendliche ohne Abschluss das Schulsystem. Dies geht aus einer Presseinformation des BMUKK hervor. Das neue „Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene“ will das Nachholen von Bildungsabschlüssen nun vereinfachen. Den SchulabbrecherInnen werden dadurch neue Perspektiven im Bildungssektor bzw. am Arbeitsmarkt geboten. Letzte Woche passierte der Entwurf den Ministerrat, noch im Juli soll er zum Gesetz werden.

Weniger Stress dank Teilprüfungen
Wie bereits berichtet sollen in altersgerechter Form in Erwachsenenbildungseinrichtungen und Schulen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit Lehrgänge angeboten werden. An deren Ende stehen vier verpflichtende Prüfungen in Deutsch, Englisch, Mathematik und Berufsorientierung. Zusätzlich sind zwei Prüfungen aus den vier Wahlprüfungsgebieten „Kreativität und Gestaltung", "Gesundheit und Soziales", "Natur und Technik" sowie einer weiteren Sprache, abzulegen. Die Prüfungen können dabei an einem Prüfungstermin oder in Teilprüfungen abgelegt werden und dürfen bei negativem Erfolg jeweils nach Ablauf eines Monats insgesamt drei Mal wiederholt werden. Die Anerkennung von Prüfungsgebieten ist möglich, mindestens eine Teilprüfung muss an einer Schule stattfinden.

Ohne „Textiles Werken“ zum Neue-Mittelschule-Abschluss
Wer den Kompetenzanforderungen entspricht, erhält einen Abschluss der achten Schulstufe, ohne dabei zu sehr schulischen Gegebenheiten zu unterliegen. So wird vermieden, dass 25-Jährige das Fach „Textiles Werken“ nachholen müssen. Mit dem Abschluss ist - je nach den  Anforderungen der grundlegenden oder vertiefenden Allgemeinbildung - die Möglichkeit für die Aufnahme in weiterführende Schulen bzw. die berufliche Ausbildung, wie mit einem Abschluss einer Neuen Mittelschule, gegeben.

Quelle: Presseinformation des BMUKK vom 12.06.2012, red. bearb.
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