Neue EU-Förderung zur Implementierung lebenslangen Lernens

11.04.2011, Text: Bianca Friesenbichler, Redaktion/CONEDU
EU-Kommission fördert Projekte, die die europäische Zusammenarbeit für Lebenslanges Lernen unterstützen. Bis zum 30. Juni 2011 können Vorschläge eingereicht werden.
Im Rahmen des Programms für Lebenslanges Lernen ruft die Europäische Kommission dazu auf, Vorschläge zur Unterstützung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung einzureichen. Einreichungen sind bis zum 30. Juni 2011 möglich.

Umsetzung nationaler Strategien des lebenslangen Lernens
Die Europäische Kommission hat mit dem Aufruf die Ausarbeitung und Umsetzung von kohärenten und umfassenden nationalen Strategien und Politiken des lebenslangen Lernens zum Ziel. Dies soll auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene geschehen, formales, nicht-formales und informelles Lernen sowie alle Bildungsbereiche (von der Vorschule bis zur Erwachsenen- und Weiterbildung) umfassen.

Förderfähige Aktivitäten
Die Vorschläge können auf die bessere Sensibilisierung für nationale Strategien für Lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung abzielen (Teil A) oder auf die Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen (Teil B).

Konkret sollen die Vorschläge zu folgenden Maßnahmen zuordenbar sein:
  • Unterstützung der Sensibilisierung und des Engagements der betroffenen Einrichtungen und AkteurInnen sowie ihrer Koordinierung und partnerschaftlichen Beteiligung
  • Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs
  • Hilfestellung bei der Ermittlung kritischer Faktoren für die erfolgreiche Umsetzung von Strategien und Politiken des lebenslangen Lernens

Kriterien der Vergabe von Fördermitteln
Der Tätigkeitsbeginn muss zwischen dem 1. Jänner 2012 und dem 31. März 2012 liegen. Die maximale Laufzeit der Projekte zu Teil A beträgt 12 Monate, für Teil B 24 Monate. Die Einreichungen werden nach  Kriterien wie Relevanz, Qualität des Aktionsplans, der Methodik und des Projektteams, nach Kosten-Nutzen-Verhältnissen, absehbaren Auswirkungen und nach der Qualität des Valorisierungsplans (Verbreitung und Nutzung der Ergenisse) u.a. beurteilt.

Förderfähige Antragsteller
Der Aufruf richtet sich an Einrichtungen, die im Bildungsbereich tätig sind und ihren Sitz in den Ländern, die am Programm für Lebenslanges Lernen teilnehmen, haben. Beispielsweise sind dies für Bildung zuständige Ministerien, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen und (Weiter-)Bildungsanbieter.

Weitere Informationen: