EU-Programm Lebenslanges Lernen: Aufruf für Einreichungen

22.04.2010, Text: Christina Pernsteiner, Online-Redaktion
Im Rahmen des EU Programms für Lebenslanges Lernen können Vorhaben zur Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit im Bildungsbereich eingereicht werden.
Im Rahmen des EU Programmes für Lebenslanges Lernen werden Vorhaben gefördert, die die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützen. Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) ruft dazu auf, neue Vorschläge bis 16. Juli 2010 einzureichen.

Bessere europäische Zusammenarbeit in der Bildung als Ziel

Im Mittelpunkt stehen dabei  die Ausarbeitung und Umsetzung von kohärenten und umfassenden Strategien und Politiken für Lebenslanges Lernen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Dies schließt alle Arten des Lernens (formales, nichtformales und informelles) und alle seine Stufen (von der Vorschule über die berufliche Erstausbildung bis hin zur Erwachsenenbildung) mit ein. Weiters wird eine stärkere Verknüpfung der Bereiche untereinander sowie mit anderen einschlägigen Politikbereichen (z.B. Beschäftigung) angestrebt.

Eine Förderung von Aktivitäten ist in den folgenden zwei Bereichen möglich:
  • Teil A: Sensibilisierung für nationale Strategien für lebenslanges Lernen und für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung, z.B. durch Sensibilisierungs- und Verbreitungsmaßnahmen für Instrumente und Methoden, Diskussionsforen, Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken.
  • Teil B: Unterstützung der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Strategien für lebenslanges Lernen, z.B. durch Entwicklung innovativer Praktiken wie etwa Studien, Analysen und Konferenzen, die auf länderübergreifendes Peer-Learning ausgerichtet sind.


Einreichungskriterien

Einreichungsberechtigt sind alle Länder, die am EU Programm für Lebenslanges Lernen teilnehmen (EU-27, Island, Norwegen, Liechtenstein und Türkei). EmpfängerInnen der Förderungen können nationale oder regionale Ministerien, andere öffentliche Einrichtungen und Einrichtungen von Interessensgruppen auf dem Gebiet des lebenslangen Lernen sein.

Finanzierungsanträge für Aktivitäten aus Teil A können von einzelnen Einrichtungen gestellt werden, für Teil B sind Partnerschaften von mindestens fünf Einrichtungen aus mindestens drei teilnahmeberechtigten Ländern Voraussetzung.

Die Aktivitäten müssen zwischen 1. Jänner und 31. März 2011 starten und sind für Teil A mit 12 Monaten und für Teil B mit 24 Monaten Dauer begrenzt. Die Finanzhilfe für ein Projekt beträgt höchstens EUR 120.000 für Teil A und EUR 350.000 für Teil B. Eine Kofinanzierung ist Voraussetzung, da sich der finanzielle Beitrag der EU auf höchstens 75 % der förderfähigen Gesamtkosten beläuft.

Die EACEA als Verwaltungsorgan der Europäischen Union
Seit 2006 verwaltet die Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) europäische Finanzierungsmöglichkeiten und Netzwerke in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, Bürgerschaft, Jugend, Audiovisuelles und Kultur. Darunter fallen sieben EU Gemeinschaftsprogramme (Programm für lebenslanges Lernen, Erasmus Mundus, Tempus, Kultur, Jugend in Aktion, Europa für Bürgerinnen und Bürger und Media) sowie mehrere internationale Kooperationsvereinbarungen im Bereich der Hochschulbildung.

Zu den Haupttätigkeitsbereichen zählen:

  • Verwaltung von Projekten (u.a. Festlegung der Finanzierungskriterien, Fianzverwaltung, Kommunikation mit Begünstigen, Projektüberwachung)
  • Information und Unterstützung von AntragstellerInnen und Begünstigten
  • Verbreitung und Nutzung der Projektergebnisse
  • Beitrag zum europäischen Wissen und Fachwissen (u.a. Verwaltung von Eurydice, dem Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa).


(Quelle: EACEA)

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