Wo es Geld fürs Lernen gibt

01.03.2009, Text: Barbara Mann, WIFI Österreich, Redaktion: Tamara Prock, WIFI Österreich
Bundesländerspezifische Modelle, EU-Töpfe und steuerliche Möglichkeiten - auf diesen drei Säulen basiert die große Zahl der Förderungsangebote für Weiterbildung. Besonders hilfreich in schwierigen Zeiten: Bildungskarenz Plus und Kurzarbeit mit Qualifizierung.
Krise hin oder her: Viele Unternehmen vertrauen gerade jetzt auf Qualifikation, um sich einen Wettbewerbsvorsprung zu sichern. Eine Umfrage der Plattform für berufliche Erwachsenenbildung vom Jänner 2009 zeigt, dass von 500 befragten Personalverantwortlichen 76 Prozent die Weiterbildungsbudgets für 2009 unverändert lassen. Zehn Prozent planen sogar Erhöhungen und nur fünf Prozent rechnen mit Kürzungen. Um die Kosten für Unternehmen, Mitarbeiter/innen und Einzelpersonen abzufedern, wird bundesweit eine große Zahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten angeboten. Grob lassen sich drei Säulen der Förderungen ausmachen:
  • die verschiedenen Bundesländer-Modelle,
  • die Unterstützungen aus EU-Programmen und
  • die steuerlichen Möglichkeiten.


Ganz aktuell: Bildungskarenz Plus
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage können Unternehmen aktuell auf maßgeschneiderte Förderoptionen zurückgreifen: Bildungskarenz Plus und Kurzarbeit mit Qualifizierung. Bei der Bildungskarenz Plus zahlen dem Beispiel Oberösterreichs folgend demnächst alle Bundesländer (bei Redaktionsschluss in Wien noch in Planung) unter bestimmten Voraussetzungen 50% der Ausbildungskosten (Steiermark nur 25%). Bildungskarenz heißt, dass Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in für drei bis 12 Monate den Entfall von Entgelt und Arbeitsleistung vereinbaren. In dieser Zeit wird der/die Arbeitnehmer/in ausgebildet und bezieht vom Arbeitsmarktservice (AMS) Weiterbildungsgeld. Unternehmen sparen sich in der Karenz die Arbeitskosten, und die höher qualifizierten Mitarbeiter/innen bleiben erhalten.

Kurzarbeit mit Qualifizierung
Aktuelle AMS-Bundesrichtlinien sehen nun auch für Kurzarbeit größere Spielräume vor, wenn Arbeitnehmer/innen in der ausfallenden Arbeitszeit weitergebildet erden. Grundsätzlich gilt für Kurzarbeit mit Qualifizierung das selbe wie bei der normalen Kurzarbeit, nur fallen die Unterstützung für die Arbeitnehmer/innen und die Beihilfe, die Arbeitgeber/innen vom AMS erhalten, höher aus. „Aber Achtung“, warnt Michael Landertshammer. „Das Verfahren zur Kurzarbeit ist relativ komplex. Interessierte Unternehmen sollten sich nach einer Erstberatung in der Wirtschaftskammer frühzeitig an das regionale AMS wenden.“

Hilfreich: Förderdatenbanken im Internet
Wenn vielfach der Eindruck eines „Förderdschungels“ entsteht, so liegt das daran, dass es in den Bundesländern jeweils unterschiedliche Förderprogramme gibt. Im Allgemeinen unterstützen diese einzelne Arbeitnehmer/innen (häufig auch Lehrlinge, Wiedereinsteiger/innen). Gefördert wird der finanzielle Mehraufwand, wenn jemand einen Bildungsabschluss nachholt, sich auf Meister- oder Befähigungsprüfungen vorbereitet oder berufsorientierte Weiterbildungsangebote absolviert. Förderungsgeber sind meist das Land oder Fördergesellschaften aus Sozialpartner-Kooperationen (in Wien z.B. der WAFF – Wiener Arbeitnehmer/innen-Förderungsfonds). Die Höhe der Förderung bemisst sich an unterschiedlichen Kriterien wie Einkommen, Alter, etc.

EU-Förderung aus dem ESF
Unternehmen, die Mitarbeiter/innen ab 45 bzw. niedrig qualifizierte Mitarbeiterinnen unter 45 oder Wiedereinsteiger/innen höher qualifizieren möchten, können über das Arbeitsmarktservice ihres Bundeslandes eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Dieser Fonds übernimmt bei Vorliegen aller Voraussetzungen bis zu drei Viertel der Kurskosten und bis zu 60 Prozent der indirekten Kosten. Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Kurses erfolgen.

Steuerliche Förderung
Auch das Steuerrecht bietet die Möglichkeit, Weiterbildungskosten zu reduzieren. Für Einzelpersonen sind Kurskosten, Lehrbehelfe, aber auch Fahrt- und Nächtigungskosten steuerlich absetzbar. Unternehmen können zusätzlich zu den tatsächlichen Aus- und Weiterbildungskosten einen Steuerfreibetrag in Höhe von 20 Prozent der Kosten gewinnmindernd geltend machen. Dies gilt seit 2003 auch für innerbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis 2.000 Euro pro Tag. Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Arbeitgeber/innen auch eine Bildungsprämie beanspruchen. Diese Steuergutschrift beträgt sechs Prozent der Bildungsausgaben.

Politik ist gefordert
Laut einer Umfrage der Plattform für berufliche Erwachsenenbildung im Jänner 2009 wünscht sich jedes zweite Unternehmen mehr Förderungen. Gleichzeitig wird der hohe Administrationsaufwand beklagt, wenn Förderungen beantragt werden. „Österreichweit einheitliche Förderungen würden den Zugang zu Förderquellen sicher erleichtern“, betont Landertshammer. „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Weiterbildung das Gebot der Stunde. Dafür braucht es finanzielle Anreize. Unser Anliegen an die Politik: Die Einrichtung eines allgemeinen Bildungskontos mit staatlicher Prämie, die Erhöhung des Bildungsfreibetrages für ältere Arbeitnehmer/innen und die Ausdehnung des Bildungsfreibetrages auch auf Unternehmer/innen.“

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