BABE-KV: mindestens 2,6 % mehr Gehalt für Beschäftigte

14.05.2019, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Ab 1. Mai gilt der neue BABE-Kollektivvertrag, der mehr Geld und ab sieben Jahren Beschäftigung im Betrieb einen zusätzlichen Urlaubstag bringt.
Die BABE vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der Erwachsenenbildung und verhandelt jedes Jahr den KV.
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Die Generalversammlung der Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) hat kürzlich den neuen Kollektivvertrag beschlossen. Der Vorsitzende der BABE, Michael Sturm, sagt zum Ergebnis: "Aufgrund der teilweise drastischen Kürzungen bei den Arbeitsmarktschulungen sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbildungsbranche derzeit äußerst ungünstig. Angesichts dessen ist der KV-Abschluss sicherlich an der Grenze der Finanzierbarkeit. Insgesamt ist er dennoch fair ausgefallen." Der Ausgleich der Inflationsrate und die zusätzliche Erhöhung begünstige die Einstiegsgehälter und niedrigen Einkommen, die zusätzlichen Urlaubstage die langjährigen MitarbeiterInnen, so Sturm. Auch der Verhandlungsleiter der GPA-djp, Nerijus Soukup, ist zufrieden und schreibt in einer Pressemitteilung: "Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen der Branche kann sich dieser Abschluss sehen lassen und hat neben einer realen Gehaltserhöhung auch im Rahmenrecht wesentliche Verbesserungen erzielt." Der neue Kollektivertrag ist seit 1. Mai gültig.

Mehr Gehalt und ein zusätzlicher Urlaubstag nach sieben Jahren

Um 2 % erhöhen sich die KV- und IST-Gehälter sowie betriebliche Zulagen und Zuschläge. Zusätzlich erhalten Beschäftigte der unteren Verwendungsbereiche ein um 22 € erhöhtes Grundgehalt, jene der höheren Beschäftigungsgruppen ein um 20 € höheres. Insgesamt gilt aber, dass alle Gehälter zumindest um 2,6 % zulegen. Die Lehrlingsentschädigung erhöht sich um 3,2 %, die Mindesthonorare um 2,6 % und die Entlohnung der Transitarbeitskräfte um 2 %. Zusätzlich wird deren Entlohnung an jene des Kollektivvertrags der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) in zwei Schritten angeglichen: 2019 wird der Abstand halbiert, 2020 voll angeglichen.

 

Einen zusätzlichen Urlaubstag gibt es nun früher als im letzten Kollektivvertrag: ab sieben Jahren der Beschäftigung im Betrieb. Einen weiteren erhalten Beschäftigte nach zwölf Jahren.

Anpassungen bei Karenzzeiten und Frühkarenz

Bei den Karenzzeiten während eines Arbeitsverhältnisses hat man die Angaben im Kollektivvertrag spezifiziert: Das Höchstausmaß von 22 Monaten bei anzurechnenden Karenzzeiten (für Urlaub und zur Bemessung der Kündigungsfrist) gilt pro Karenz, bezieht sich also nicht auf alle Karenzen insgesamt – falls nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch auf Anrechnung besteht. Insgesamt werden aber nicht mehr als 36 Monate (über alle Karenzen hinweg) berücksichtigt. Auch die Frühkarenz wird angerechnet.

Über die Berufsvereinigung BABE

Die BABE vertritt die Interessen der ArbeitgeberInnen im Bereich der privaten Erwachsenenbildung. Mitglieder sind gemeinnützige Bildungseinrichtungen wie das abz* austria, das Berufsförderungsinstitut (BFI), die Wiener Volkshochschulen GmbH (VHS) sowie zahlreiche gewinnorientierte Bildungsanbieter wie Berlitz, das bit Schulungscenter, ibis acam, die Berater, Mentor und Weidinger & Partner. Seit 2010 gilt der BABE-KV nicht nur für die Mitgliedseinrichtungen, sondern durch die Satzungserklärung per Verordnung für alle als förderungswürdig anerkannten Erwachsenenbildungsinstitute und ihre rund 9.000 Beschäftigten. Ausgenommen sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie das WIFI. Seit neun Jahren ist Michael Sturm, Geschäftsführer des BFI Österreich, Vorsitzender der BABE.

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