ESF-Calls zu Entwicklungsprojekten veröffentlicht

17.09.2018, Text: Martina Zach, BMBWF
Die Einreichung von Interessensbekundungen ist bis 11. Oktober 2018 möglich!
Die Einreichung von Interessensbekundungen ist bis 11. Oktober 2018 möglich!
Grafik: Alle Rechte vorbehalten, ESF, auf erwachsenenbildung.at
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung fördert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung Österreich 2014 – 2020 Entwicklungsprojekte zu folgenden Themen:

 

Weiterentwicklung der Bildungsangebote im Bereich Basisbildung und spezifischer Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Frauen

Die Zielsetzung ist, strukturelle Benachteiligungen in Bildungsprozessen zu reduzieren, die Bildungschancen benachteiligter Personen zu erhöhen und Zugangsbarrieren zur Bildung abzubauen.

 

Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und des Zugangs zu höherer Bildung

Das Ziel ist hier, einen Beitrag zum Abbau von strukturellen Bildungsungleichheiten und zur Höherqualifikation zu leisten, indem für benachteiligte Gruppen der Übergang vom Pflichtschulabschluss zu weiterführender allgemeiner und beruflicher Bildung verbessert und der Zugangang zum tertiären Sektor erleichtert wird.

 

In beiden Schwerpunkten werden zwei gleichlautende Calls veröffentlicht, die sich durch die vereinfachte Abrechnungsmethode unterscheiden: Zur Wahl stehen Restkostenpauschale (RKP) oder Standardeinheitskosten auf Basis eines Delegierten Aktes (SEK/DA).

 

Förderzeitraum und Fristen

Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Jänner 2019 und endet spätestens am 31. Dezember 2021. Die Interessensbekundungen können ab sofort bis 11. Oktober 2018 elektronisch in der ESF-Datenbank ZWIMOS unter www.esf.at eingereicht werden. Dort finden Sie die Calls sowie alle weiterführenden Informationen.

Weitere Informationen:

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