Erasmus+ Call 2018 veröffentlicht

07.11.2017, Text: Karin Kulmer (seit 05/2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Die Europäische Kommission hat den Aufruf 2018 zur Einreichung von Projekten für Erasmus+ veröffentlicht. Je nach Leitaktion enden die Fristen im Februar bzw. März 2018.
Erasmus+ fördert Vernetzung durch individuelle Mobilitäten und strategische Partnerschaften.
Foto: CC0 Public Domain, http://pixabay.com
Mit 1. November veröffentlichte die Europäische Kommission die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen in der Erasmus+ Antragsrunde 2018. Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie in Jugend und Sport tätig sind, können im Rahmen von Erasmus+ Förderanträge stellen. Für Österreich ist ein Budget von 36,8 Millionen Euro im Bildungsbereich vorgesehen. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Mittel damit um 13% erhöht.

 

Fördermöglichkeiten in der Erwachsenenbildung

Im Rahmen der Förderung für Einzelpersonen fördert Erasmus+ Auslandsaufenthalte von ErwachsenenbildnerInnen. Dazu zählen Weiterbildungsaufenthalte wie z.B. Fortbildungen, Workshops, Job Shadowing oder Hospitationen. Diese werden unter der Leitaktion (KA) 1 – Lernmobilität für Einzelpersonen – zusammengefasst.

 

Strategische Partnerschaften sind Kooperationen zwischen Bildungseinrichtungen aus mindestens zwei verschiedenen Programmländern. Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die aktiv in der allgemeinen Erwachsenenbildung tätig sind. Diese können sich um eine Förderung in der Leitaktion (KA) 2 – Strategische Partnerschaften – bewerben.

 

In der Leitaktion (KA) 3 – Unterstützung politischer Reformen – wird die Umsetzung politischer EU Agenden in der allgemeinen und politischen Erwachsenenbildung unterstützt.

 

Einreichfristen Anfang 2018

Die Antragstellung erfolgt über die die Nationalagentur Erasmus+ Bildung des OeAD. Für individuelle Mobilitäten in der Erwachsenenbildung im Rahmen der KA 1 ist das bis zum 1. Februar 2018 möglich. Für Wissensallianzen im Rahmen der KA 2 gilt der 28. Februar 2018 als Deadline, für strategische Partnerschaften in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung der 21. März 2018. Die genauen Fristen sind dem Projektaufruf zu entnehmen.

 

Über Erasmus+

Das Programm Erasmus+ für Bildung, Jugend und Sport soll in sieben Jahren über vier Mio. Menschen mobil machen. Die Europäische Kommission stellt dafür zwischen 2014 und 2020 europaweit 14,7 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Teilnahmemöglichkeiten in der Lernmobilität spannen den Bogen von Auslandspraktika für Lehrlinge über Studierendenmobilität an ausländische Hochschulen und Unternehmen sowie europaweite Fortbildungskurse für PädagogInnen bis hin zur Teilnahme an Freiwilligenprojekten und europäischen Jugendbegegnungen. Für die Umsetzung des Bildungsbereichs von Erasmus+ in Österreich ist die Nationalagentur Erasmus+ Bildung verantwortlich. Sie bietet in den nächsten Wochen Webinare und persönliche Beratungen zur Antragstellung an (Details unter www.bildung.erasmusplus.at).

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