BABE informierte über Lohn- und Sozialdumping

10.05.2017, Text: Karin Kulmer (seit 05/2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Bei einer Veranstaltung erfuhren Interessierte, welche Missstände häufig auftreten und wie das neue Bekämpfungsgesetz dagegen vorgeht.
Gesetz soll Lohn- und Sozialdumping bekämpfen
Bild: CC0 Public Domain Concord90/pixabay.com, girl-1064659_960_720.jpg
Prekäre Arbeitsbedingungen sind nach wie vor ein Thema, das die Erwachsenenbildung beschäftigt. Der Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen (BABE-KV) wurde 2005 nicht zuletzt mit dem Ziel entwickelt, Preisdumping zu unterbinden und arbeits- wie entgeltrechtliche Grauzonen zu beseitigen.

 

Informationsveranstaltung zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

 

Ende April veranstaltete die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE) eine Informationsveranstaltung zum BABE-KV sowie zum neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz.

 

Markus Taibl von der Wiener Gebietskrankenkasse (wgkk) gab dabei Einblick in das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, das mit 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Ziele des Gesetzes sind die Sicherung gerechter Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen, die Verhinderung eines Verdrängungswettbewerbs und die Sicherung von Abgaben und Sozialbeiträgen.

 

Um Lohn- und Sozialdumping zu bekämpfen, sind die zuständigen Krankenversicherungsträger wie z.B. die Gebietskrankenkasse sind berechtigt, die Lohnunterlagen der ArbeitgeberInnen zu überprüfen. Bei Nichtübermittlung oder Verweigerung der Einsichtnahme drohen hohe Strafen bis zu 10.000 Euro. Für ArbeitgeberInnen sei es daher wichtig, Geschäftsbücher, Lohnunterlagen und Aufzeichnungen lückenlos zu führen, so Taibl.

 

Häufige Missstände: Falsche Einstufung, Abrechnungsfehler, zu geringe Auszahlung

 

Zu den häufig beobachteten Missständen zählen laut Taibl Fehler im Zusammenhang mit dem Kollektivvertrag, wie z.B. die Anwendung eines falschen Kollektivvertrags, eine falsche Einstufung oder die Nichtbeachtung von Vorrückungen. Im Zusammenhang mit der Lohnverrechnung sind z.B. Abrechnungsfehler, zu geringe Auszahlung oder nicht abgerechnete Überstunden zu beobachten. Außerdem komme es häufig vor, dass die notwendigen Lohnunterlagen nicht oder nicht in angemessener Form geführt werden. Auch eine falsche rechtliche Qualifizierung des Vertragsverhältnisses, vor allem im Bereich von Werkverträgen, freien Dienstverträgen, Praktika oder Volontariaten, sei häufig zu beobachten.

 

Inhalt und Anwendung des BABE-KV

 

Im Rahmen der Informationsveranstaltung referierten Wolfgang Gruber und Günther Löschnigg außerdem zu Inhalt und Anwendung des BABE-KV und gingen dabei auf häufig gestellte Fragen wie zulässige Normalarbeitszeiten, Einstufung in die Verwendungsgruppen oder Anrechnung von Vordienstzeiten ein.

 

Die wichtigsten Informationen zum Kollektivvertrag finden sich zusammengefasst auf der Homepage der BABE.

Weitere Informationen:

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