Fachkräftestipendium wieder verfügbar

04.01.2017, Text: Karin Kulmer (seit 05/2023: Karin Lamprecht), Redaktion/CONEDU
Seit 1.1.2017 werden wieder Ausbildungen im Rahmen des Fachkräftestipendiums gefördert.
Fachkräfteausbildungen werden wieder gefördert
Bild: CC0 pixabay.com/voltamax
Personen, deren höchste abgeschlossene Ausbildung unter dem Fachhochschulniveau liegt, können nun wieder das Fachkräftestipendium beantragen. Gefördert werden derzeit Ausbildungen, die zwischen dem 1.1.2017 und dem 31.12.2018 beginnen und zu einer Höherqualifizierung in Bereichen führen, in denen ein Mangel an Fachkräften herrscht. Förderbare Ausbildungen müssen zwischen drei Monaten und drei Jahren dauern und mindestens 20 Wochenstunden umfassen.

 

Wer das Fachkräftestipendium beantragen kann

 

Anspruch auf das Stipendium haben Personen, die in den letzten 15 Jahren mindestens vier Jahre beschäftigt waren und die über kein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium verfügen. Außerdem müssen die Aufnahmevoraussetzungen für die in Österreich geplante Ausbildung erfüllt sein.

 

Wie man das Fachkräftestipendium beantragen kann

 

Das Fachkräftestipendium ist an ein Beratungsgespräch gebunden. FörderungswerberInenn sollten daher rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung mit der regionalen AMS-Gechäftsstelle Kontakt aufnehmen. Welche Ausbildungen förderbar sind, kann man einer Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice entnehmen.

 

Stipendium soll Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel entgegenwirken

 

Das Fachkräftestipendium war erstmals 2013 als Förderung des AMS eingeführt worden. Im Jahr 2016 wurde es kurzzeitig ausgesetzt. Die Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums ist Teil eines im September 2016 beschlossenen Arbeitsmarktpakets. Mit dem neuen Paket sind 6.500 Plätze für den Zeitraum 2017-2018 finanziert.

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