Innovationsstiftung für Bildung soll das Bildungsniveau anheben
Österreich soll Vorreiter im Bereich Bildungstechnologie werden
Die gemeinnützige Innovationsstiftung solle einen Beitrag zur Anhebung des Bildungsniveaus und der Innovationskompetenz aller Altersgruppen in Österreich durch kompetitive Förderung von innovativen Projekten im Bildungs- und Forschungsbereich leisten.Den Aspekten der institutionellen Veränderung, der Entwicklungsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und Zukunftsorientierung sowie des lebensbegleitenden Lernens werde laut Gesetzesentwurf ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden.
Die Stiftung soll innovative pädagogische und didaktische Konzepte, sowie mehr Begabtenförderung und Digitalisierung an österreichische Schulen bringen. "Wir wollen 'Education Technology made in Austria' global als Marke etablieren." Österreich soll somit zum Vorreiter für Bildungstechnologie werden, erklärte Staatssekretär Harald Mahrer vom Wissenschaftsministerium vor JournalistInnen.Mit der Stiftung setze man etwas gänzlich Neues um, für das es noch keine Vorbilder gebe. Mahrer gehe davon aus, dass die Stiftung nach einer Vorbereitungsphase ihre volle Tätigkeit im Herbst 2017 aufnehmen könne.
„Bottom up“ Ideen aus Bildungseinrichtungen sind gefragt
Die mit insgesamt 50 Mio. Euro aus Mitteln des Finanzministeriums dotierte Einrichtung solle ein Element systemischer Innovation im Bildungsbereich implementieren. Das bedeute, dass Ideen im Bottom Up-Prinzip quasi „von unten“ eingebracht werden und evaluiert werden können.So sollten viele kleine Pilotprojekte gefördert werden, die aus den Bildungseinrichtungen selbst kommen. Zu den öffentlichen Mitteln aus dem Finanzministerium sollen laut einer Schätzung des Fundraisingverbandes noch ca. 15 Mio. Euro Privatmittel kommen.
Antragstellung auch für Erwachsenenbildung möglich
Die gemeinnützige Stiftung soll laut vorliegendem Gesetzesentwurf Förderungen vergeben sowie jährlich eine "Landkarte der Bildungsinnovationen" erstellen. Weiters ist geplant, Gütesiegel für Bildungsinnovationen zu vergeben und Studien zur Verbesserung der Effektivität, Effizienz und Wirkungsorientierung zu erstellen. Förderungen beantragen dürfen Forschungseinrichtungen, Schulen, elementarpädagogische Einrichtungen (z.B. Kindergärten), außerschulische Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen. Bei den außerschulischen Einrichtungen sind lt. Auskunft der Abteilung Erwachsenenbildung des BMB auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung gemeint.Als Partner müsste in den Projekten jedenfalls immer eine Schule bzw. eine elementarpädagogische oder außerschulische Bildungseinrichtung mit an Bord sein.
Förderung, Forschung und Bewusstseinsbildung als Hauptaktivität der Stiftung
Das Bildungsniveau und die Innovationskompetenz aller Altersgruppen sollen durch Förderungen in folgenden Kategorien („Aktionslinien“) angehoben werden:
- Strategische Forschung zur Weiterentwicklung und Erneuerung des Bildungssystems,
- Transformation des Bildungssystems insbesondere mit den Schwerpunkten Bildung und Forschung, Wirtschaft und Bildung, Erschließung des Bildungsmarktes sowie Integrierende Entwicklungsprojekte im Bereich „Forschung – Bildung – Innovation“ sowie
- Bewusstseinsbildung.
Stiftung ist beim Österreichischen Austauschdienst angesiedelt
Der Gesetzesentwurf sieht vor, das der Österreichische Austauschdienst (OeAD) - Servicestelle für europäische und internationale Mobilitäts- und Kooperationsprogramme in Bildung, Wissenschaft und Forschung - als Stiftungsvorstand fungiert.Der sechsköpfige Stiftungsrat solle je zur Hälfte von Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Bildungsministerin Sonja Hammerschmid bestellt werden, wobei die Vorsitzführung jährlich wechselt. Der Stiftungsrat wird von einem zehnköpfigen wissenschaftlichen Beirat unterstützt.
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