ESF 2014-2020: Weitere Calls in der Erwachsenenbildung geplant

28.06.2016, Text: Martina Zach, BMBWF
Mit der Veröffentlichung der nächsten Aufrufe zur Einreichung von Projekten ist frühestens ab August 2016 zu rechnen.
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Das Bundesministerium für Bildung und Frauen finanziert im Rahmen des ESF-Programms Beschäftigung 2014-2020 Projekte innerhalb der Investitionsprioritäten 1.1 (Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben) sowie 3.2 (Förderung des gleichen Zugangs zum lebenslangen Lernen, Steigerung des Wissens sowie der Fähigkeiten und Kompetenzen der Arbeitskräfte).


Themen der nächsten Calls

  • ENTWICKLUNGSPROJEKTE im Rahmen der IP 1.1 zum Thema "Entwicklung und Förderung spezifischer Bildungsangebote für bildungsbenachteiligte Frauen"
  • ENTWICKLUNGSPROJEKTE im Rahmen der IP 3.2 zum Thema "Weiterentwicklung und
    Ausbau der Bildungsangebote im Bereich Basisbildung"
  • ENTWICKLUNGSPROJEKTE im Rahmen der IP 3.2 zum Thema "Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems und des Zugangs zu höherer Bildung"


Zeitpunkt der Veröffentlichung
Mit der Veröffentlichung dieser nächsten Aufrufe zur Einreichung von Projekten ist frühestens ab August 2016 zu rechnen. Das endgültige Datum hängt insbesondere vom Datum der Veröffentlichung der "Zuschussfähigen Kosten" ab. In diesem Dokument wird geregelt, welche Personal- und Sachkosten im Rahmen des ESF förderbar sind. Momentan stehen vor allem Details zur endgültigen Regelung der Personalkosten zur Diskussion. Auf unserer Website sind die bisherigen Entwurfsfassungen des Dokuments sowie alle anderen relevanten Unterlagen einsehbar.


Förderzeitraum und Einreichung
Der Förderzeitraum beginnt für alle drei Themenbereiche frühestens am 1. Februar 2017, die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre.


Zunächst werden alle Interessierten zur Einreichung von Interessensbekundungen gebeten. Diese müssen auf jeden Fall ein inhaltliches Kurzkonzept sowie einen finanziellen Übersichtsplan enthalten. Für die Einreichung der Interessensbekundungen wird ein Zeitfenster von zumindest sechs Wochen zur Verfügung stehen. Das gesamte Prozedere wird bereits zur Gänze in der Datenbank ZWIMOS erfolgen. Interessierte können sich schon jetzt als UserInnen registrieren und mit der Datenbank vertraut machen.

Weitere Informationen:

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