Corona-Maßnahmen für die Erwachsenenbildung fallen ab 5. März
04.03.2022,
Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen.
Das Gesundheitsministerium hebt ab 5. März einige Corona-Maßnahmen auf. Das gilt auch für die Erwachsenenbildung:
Keine bundesweiten Corona-bedingten Einschränkungen
Schon seit 12. Februar gibt es keine Beschränkung der Teilnahmezahl mehr. Ab 5. März entfällt nun auch die bisher geltende 3G-Regel für die Teilnahme an Weiterbildung. Auch die Maskenpflicht fällt und Konsumation während den Veranstaltungen ist wieder zulässig.
Empfehlung zur Maskenpflicht bleibt
Das Gesundheits- und auch das Bildungsministerium empfehlen weiterhin das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen. Zusätzlich sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.
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