Kurzmeldung

Corona-Maßnahmen noch einmal bis 18. Mai verlängert

05.05.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Für die Erwachsenenbildung bleiben die bisher gültigen Maßnahmen aufrecht. Demnach sind weiterhin nur unbedingt erforderliche berufliche Weiterbildungen und jene zur Erfüllung der Integrationsmaßnahmen in Präsenz unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zulässig. Das Bildungsministerium empfiehlt weiterhin Distance-Learning anzubieten. Update vom 5. Mai: Bei erster Veröffentlichung der Meldung am 20.4. galt die Verordnung bis 2. Mai, die Maßnahmen wurden inzwischen zwei Mal, zuletzt bis 18. Mai, verlängert.
Die bundesweite Corona-Verordnung ist bis einschließlich 2. Mai in Kraft.
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