Corona-Maßnahmen für die Erwachsenenbildung ab 25. Jänner

22.01.2021, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abt. Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Erwachsenenbildung soll weiterhin möglichst online stattfinden. Für Präsenz-Veranstaltungen heißt es: Zwei Meter Abstand einhalten sowie FFP2-Maske oder Corona-Test nutzen.
Die Verordnung tritt mit 25.Jänner 2021 in Kraft und mit Ablauf des 3. Februar 2021 außer Kraft.
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In der ab 25. Jänner gültigen 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung sind für die Erwachsenen- und Weiterbildung §6 und §12 (Nachtrag: auch §5 durch Verweis darauf in §12) relevant.

Weiterhin gilt: Bildungsveranstaltung möglichst online durchführen

Vorerst empfiehlt das BMBWF weiterhin dringend, wegen der nach wie vor hohen Infektionszahlen und der hohen Auslastung der medizinischen Versorgungskapazitäten alle Bildungsmaßnahmen möglichst online abzuhalten.

FFP2-Maske oder Test bei Präsenzveranstaltungen

Nach Auslegung der Verordnung seitens des Bildungsministeriums gilt bei Präsenzveranstaltungen ab 25. Jänner 2021 für Vortragende und TeilnehmerInnen neben den bisherigen Hygienebestimmungen ein Mindestabstand von zwei Metern. Darüber hinaus ist ein negativer Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorzuweisen, der spätestens alle sieben Tage durchzuführen ist. Kann kein Test vorgewiesen werden, ist eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 zu tragen.

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