2. Lockdown: Erwachsenenbildung soll auf Distance-Learning umstellen

16.11.2020, Text: Robert Kramreither, BMBWF/Abteilung Erwachsenenbildung, Redaktion: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Information des Bildungsministeriums mit Bezug auf die COVID -19-Notmaßnahmenverordnung.
Die aktuelle Verordnung tritt ab 17. November in Kraft.
Abbildung: Pixabay Lizenz, aboompics/bearb. durch Paar/CONEDU, https://pixabay.com
Mit Bezug auf die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (BGBl. 479/2020) vom 15. November empfiehlt das Bildungsministerium dringend, angesichts des drohenden Zusammenbruchs des Gesundheitssystems, ab 17. November 2020 möglichst alle Angebote im Bereich der Erwachsenenbildung auf "Distance-Learning" umzustellen.

 

Termine zur Übergabe von Arbeitspaketen oder für individuelle Lernunterstützung vor Ort sind in Analogie zum Schulbereich wenn erforderlich zu ermöglichen. Bereits festgelegte Abschlussprüfungen (z.B. im Rahmen des Pflichtschulabschlusses oder der Berufsreifeprüfung) können unter Einhaltung aller Hygienebestimmung durchgeführt werden.

Weitere Informationen:
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