Kurzmeldung

Schrittweise Öffnung der Erwachsenenbildung

27.05.2020, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Das Gesundheitsministerium hat eine Novelle erlassen, die eine weitere Lockerung der COVID-19 Maßnahmen vorsieht. Demnach sind Weiterbildungen mit bis zu 100 Anwesenden ab 29. Mai wieder möglich. Ab 1. Juli sind Weiterbildungen im Innenbreich mit bis zu 250 Personen erlaubt, draußen mit bis zu 500 Personen. Ab 1. August sind auch Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 500 Anwesenden wieder zulässig. Dabei gelten einzuhaltende Schutzmaßnahmen.
Ab 1. Juli sind Weiterbildungen im Innenbreich mit bis zu 250 Personen erlaubt.
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