Härtefall-Fonds auch für selbstständige TrainerInnen und Lehrende

02.04.2020, Text: Lucia Paar, Redaktion/CONEDU
Der Härtefall-Fonds ist eine Maßnahme der Bundesregierung um Selbstständige, die derzeit keine Umsätze haben, finanziell zu unterstützen.
Auch selbstständige TrainerInnen und Lehrende können Förderungen im Rahmen des Härtefall-Fonds beantragen.
Foto: Pixabay Lizenz, Martaposemuckel, https://pixabay.com
Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, haben geschlossen, ebenso wie Bildungsinstitutionen. Bei einer großen Zahl von Menschen steht die übliche, bezahlte Arbeit aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von SARS-CoV-2 still. Viele Selbstständige können daher derzeit keine Umsätze erzielen. Der Härtefall-Fonds soll diese – darunter neue Selbstständige und freie DienstenehmerInnen – finanziell während der Krise unterstützen. Auch TrainerInnen und Vortragende in diesen Beschäftigungsformen sind somit förderberechtigt. Anträge können bereits und noch bis 31.12.2020 gestellt werden.

Soforthilfe bis zu 1000 Euro

Die Förderung wird in zwei Auszahlungsphasen abgewickelt. Die erste Phase soll eine schnelle Soforthilfe für FörderungswerberInnen bringen. Demnach erhalten FörderungswerberInnen bei einem Nettoeinkommen von weniger als 6.000 Euro im Jahr einen Zuschuss von 500 Euro. Verdienen diese 6000 Euro oder mehr im Jahr, bekommen sie einen Zuschuss von 1000 Euro. Es handelt sich dabei um eine einmalige Auszahlung, die nicht zurückgezahlt werden muss.

 

Eine Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die FörderungswerberInnen einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2017 oder jünger vorlegen können. Gibt es keinen Steuerbescheid, erhalten FörderungswerberInnen einen Zuschuss von 500 Euro.

Kreis der Anspruchsberechtigten soll ausgeweitet werden

Die Beantragung von Mitteln aus der Phase 2 ist in Vorbereitung und soll nach Ostern beginnen. Anspruch auf Mittel aus dem Fonds, der kürzlich auf zwei Milliarden Euro aufgestockt wurde, soll nun eine größere Gruppe von Personen haben als im ursprünglichen Modell. So sollen beispielsweise die bisherigen Einkommensober- und -untergrenzen für eine Anspruchsberechtigung entfallen. Auch Mehrfachversicherungen und Nebenverdienste sollen kein Ausschlussgrund mehr sein. Somit trifft das erweitere Hilfsmodell die Beschäftigungsrealität vieler ErwachsenenbildnerInnen und verbreitert den Zugang für Betroffene.

 

Die Höhe der Förderung in Phase 2 beträgt maximal 2000 Euro pro Person und Monat und wird maximal drei Monate lang gewährt. Das heißt, die maximal mögliche Fördersumme für die zweite Antragsphase beträgt 6000 Euro.

Förderrichtinline für NPO geplant

Die Antragstellung für Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefall-Fonds soll anhand eigener Förderrichtlinien erfolgen. Die zuständigen Ministerien arbeiten diese derzeit noch aus.

Weitere Informationen:
Creative Commons License Dieser Text ist unter CC BY 4.0 International lizenziert.

Verwandte Artikel