Zuwanderer/in - Migrant/in

Ein Zuwanderer/eine Zuwanderin ist eine Person, die ihren Wohnort wechselt und dabei eine Grenze (internationale oder nationale) überschreitet. Eine Person kann zu- oder abwandern, gleichbedeutend mit ein- oder auswandern. Diese Wanderung kann rechtlich unter der Etikette des Asyls, der Arbeitskräftewanderung, des Familiennachzugs oder sonstiger Gründe (Bildungswanderung, Altenwanderung) erfolgen. In sensu stricto ist eine Person nur solange als Zuwanderer (m/w) zu bezeichnen, solange der Wanderungsvorgang noch anhält. Mit der Errichtung eines neuen Hauptwohnsitzes im Zielland erweist sich der Begriff des "Zuwanderers" als unscharf, denn ab diesem Zeitpunkt ist die Person kein Zuwanderer mehr, sondern jemand mit Migrationshintergrund.

Migrationshintergrund - AusländerIn

In der amtlichen Statistik kann das Merkmal "Migrationshintergrund" nur bedingt verwendet werden, denn nur wenige Statistiken erheben selbiges. Geläufiger ist daher das Merkmal "ausländische Staatsbürgerschaft". Die Definition des/der "Ausländers/Ausländerin" basiert darauf und ist in Österreich vom Gesetz her eine reine Frage der Staatsbürgerschaft. AusländerIn ist also, wer keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, dies entspricht auch dem Begriff "Fremde" im Fremdengesetz. Darüber hinaus wendet Österreich das ius sanguinis an: In Österreich geborene Kinder ausländischer StaatsbürgerInnen sind ebenfalls ausländische StaatsbürgerInnen.

Internationale Migration

Bei der Definition von internationaler Migration hält sich Österreich im Großen und Ganzen an die internationalen Empfehlungen der UNO (1998):'An international migrant is defined as any person who changes his or her country of usual residence. A person’s usual place of residence is that in which the person lives, that is to say, the country in which the person has a place to live where he or she normally spends the daily period of rest. Temporary travel abroad for purposes of recreation, holiday, business, medical treatment or religious pilgrimage does not entail a change in the country of usual residence'.
Dieser Empfehlung entsprechend wird in der Migrationsstatistik der Statistik Austria, aber leider nur dort, zwischen kurzfristiger (zwischen 90 Tage und einem Jahr) und langfristiger Migration (mehr als ein Jahr) unterschieden. Beträgt die Aufenthaltsdauer der MigrantInnen in Österreich weniger als 90 Tage (z.B. TouristInnen), werden sie nicht in den Migrationsstatistiken berücksichtigt und zählen auch nicht zur Wohnbevölkerung.

Internationale Vergleichbarkeit des Migrationsbegriffs

Im internationalen Vergleich sind die österreichischen Migrationsdaten (laut Migrationsstatistik) und die auf dem Ausländerbegriff basierenden Auszählungen nach der Staatsbürgerschaft nur bedingt vergleichbar. Jedes Land verfolgt eine eigene Politik im Bereich der Einbürgerungen, was klarerweise die Vergleichbarkeit der "Ausländerstatistiken" erheblich beeinträchtigt. Noch viel defizitärer ist die Messung der Flows. Manche Staaten haben überhaupt keine Flowstatistiken (z.B.: Polen, Portugal, Italien), andere messen nur die Zuwanderung, aber nicht die Abwanderung (z.B.: Frankreich). Und fast alle Staaten haben bestimmte Ausnahmen (z.B.: besondere Behandlung der Aussiedler in der deutschen Statistik).
 
Es ergibt sich somit folgende abträgliche Situation, auf die politisch hinzuweisen ist: Die EU strebt eine Vergemeinschaftung der Asyl- und Migrationspolitik an, hat dazu auch ein politisches Mandat (Vertrag von Amsterdam). Sie ist aber weit entfernt, diesen Politikanspruch auch einlösen zu können. Sie verfügt über keine harmonisierten Informationen, über keine verlässlichen Planungsgrundlagen und sie war bisher noch nicht imstande, die nationalen Interessen zu bündeln. Bis auf den Asylbereich bleibt der Nationalstaat Dreh- und Angelpunkt der europäischen Migration. Von einer gemeinsamen Integrationspolitik zu sprechen ist daher fragwürdig.

Bis auf den Labour Force Survey verfügt Europa über keine eigene statistische Erhebung, sondern ist angewiesen auf die unterschiedlichen Volkszählungen und Register. Und selbst der Labour Force Survey wurde von den Nationalstaaten (besonders Deutschland und Italien) teilweise torpediert, weil manche Staaten manche Informationen nicht erfasst haben. In diesem Bereich ist politischer Handlungsbedarf gegeben.

Text: Heinz Fassmann
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Zuwanderer/in - Migrant/in

Ein Zuwanderer/eine Zuwanderin ist eine Person, die ihren Wohnort wechselt und dabei eine Grenze (internationale oder nationale) überschreitet. Eine Person kann zu- oder abwandern, gleichbedeutend mit ein- oder auswandern. Diese Wanderung kann rechtlich unter der Etikette des Asyls, der Arbeitskräftewanderung, des Familiennachzugs oder sonstiger Gründe (Bildungswanderung, Altenwanderung) erfolgen. In sensu stricto ist eine Person nur solange als Zuwanderer (m/w) zu bezeichnen, solange der Wanderungsvorgang noch anhält. Mit der Errichtung eines neuen Hauptwohnsitzes im Zielland erweist sich der Begriff des "Zuwanderers" als unscharf, denn ab diesem Zeitpunkt ist die Person kein Zuwanderer mehr, sondern jemand mit Migrationshintergrund.

Migrationshintergrund - AusländerIn

In der amtlichen Statistik kann das Merkmal "Migrationshintergrund" nur bedingt verwendet werden, denn nur wenige Statistiken erheben selbiges. Geläufiger ist daher das Merkmal "ausländische Staatsbürgerschaft". Die Definition des/der "Ausländers/Ausländerin" basiert darauf und ist in Österreich vom Gesetz her eine reine Frage der Staatsbürgerschaft. AusländerIn ist also, wer keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, dies entspricht auch dem Begriff "Fremde" im Fremdengesetz. Darüber hinaus wendet Österreich das ius sanguinis an: In Österreich geborene Kinder ausländischer StaatsbürgerInnen sind ebenfalls ausländische StaatsbürgerInnen.

Internationale Migration

Bei der Definition von internationaler Migration hält sich Österreich im Großen und Ganzen an die internationalen Empfehlungen der UNO (1998):'An international migrant is defined as any person who changes his or her country of usual residence. A person’s usual place of residence is that in which the person lives, that is to say, the country in which the person has a place to live where he or she normally spends the daily period of rest. Temporary travel abroad for purposes of recreation, holiday, business, medical treatment or religious pilgrimage does not entail a change in the country of usual residence'.
Dieser Empfehlung entsprechend wird in der Migrationsstatistik der Statistik Austria, aber leider nur dort, zwischen kurzfristiger (zwischen 90 Tage und einem Jahr) und langfristiger Migration (mehr als ein Jahr) unterschieden. Beträgt die Aufenthaltsdauer der MigrantInnen in Österreich weniger als 90 Tage (z.B. TouristInnen), werden sie nicht in den Migrationsstatistiken berücksichtigt und zählen auch nicht zur Wohnbevölkerung.

Internationale Vergleichbarkeit des Migrationsbegriffs

Im internationalen Vergleich sind die österreichischen Migrationsdaten (laut Migrationsstatistik) und die auf dem Ausländerbegriff basierenden Auszählungen nach der Staatsbürgerschaft nur bedingt vergleichbar. Jedes Land verfolgt eine eigene Politik im Bereich der Einbürgerungen, was klarerweise die Vergleichbarkeit der "Ausländerstatistiken" erheblich beeinträchtigt. Noch viel defizitärer ist die Messung der Flows. Manche Staaten haben überhaupt keine Flowstatistiken (z.B.: Polen, Portugal, Italien), andere messen nur die Zuwanderung, aber nicht die Abwanderung (z.B.: Frankreich). Und fast alle Staaten haben bestimmte Ausnahmen (z.B.: besondere Behandlung der Aussiedler in der deutschen Statistik).
 
Es ergibt sich somit folgende abträgliche Situation, auf die politisch hinzuweisen ist: Die EU strebt eine Vergemeinschaftung der Asyl- und Migrationspolitik an, hat dazu auch ein politisches Mandat (Vertrag von Amsterdam). Sie ist aber weit entfernt, diesen Politikanspruch auch einlösen zu können. Sie verfügt über keine harmonisierten Informationen, über keine verlässlichen Planungsgrundlagen und sie war bisher noch nicht imstande, die nationalen Interessen zu bündeln. Bis auf den Asylbereich bleibt der Nationalstaat Dreh- und Angelpunkt der europäischen Migration. Von einer gemeinsamen Integrationspolitik zu sprechen ist daher fragwürdig.

Bis auf den Labour Force Survey verfügt Europa über keine eigene statistische Erhebung, sondern ist angewiesen auf die unterschiedlichen Volkszählungen und Register. Und selbst der Labour Force Survey wurde von den Nationalstaaten (besonders Deutschland und Italien) teilweise torpediert, weil manche Staaten manche Informationen nicht erfasst haben. In diesem Bereich ist politischer Handlungsbedarf gegeben.


Text: Heinz Fassmann